Mitglied Brouwer begründet den CDU-Antrag.

 

Nunmehr meldet sich Mitglied Spiertz zu Wort. In seiner bisherigen Amtszeit als ASE-Mitglied kann er sich nicht daran erinnern, dass ein solcher Antrag zur Diskussion vorgelegt wurde. Wenn man diesem Antrag zustimmt schafft man einen Präzedenzfall; das ermöglicht auch anderen Investoren ein solches Vorgehen, zumal es um den sozialen Wohnungsbau geht. Er ist der Auffassung, dass die Unkosten in Höhe von 10.000 € für die Erstellung eines Bebauungsplanes nicht von der Verwaltung zu tragen sind sondern vom Investor. Bei dem geplanten Bauvolumen des Investors dürften diese Kosten unerheblich sein. Diese finanziellen Mittel könnten für bessere Dinge ausgegeben werden; wie z. B. für Säuberungsaktionen.

 

Mitglied Gerritschen teilt mit, dass man den sozialen Wohnungsbau unterstützt. Für solche Projekte gibt es Fördermittel, die allerdings nicht abgerufen werden. Es sollte von der Verwaltung überlegt werden, bevor man diesem zustimmt, ob evtl. Fördergelder beantragt werden können, so dass jeder Investor gleichberechtigt an dem Fördertopf beteiligt wird und sie somit von zu hohen Planungsausgaben befreit werden. Von seiner Seite würde er es begrüßen, wenn das Verfahren zurückgestellt würde.

 

Mitglied Kaiser teilt für die Fraktion „Die Grünen“ mit, dass man der Verwaltungsvorlage nicht zustimmt. Seiner Meinung nach ist es nicht richtig vom Investor, dass diese die Kosten für die Erstellung eines Bebauungsplanes trägt.

 

Mitglied Leypoldt äußert, dass er gerne den Bebauungsplan aufstellen würde. Der Vorhabenträger könnte die vorgeleisteten Mittel in die entsprechenden Förderanträge für den sozialen Wohnungsbau einbringen und die Kosten der Stadt Emmerich dann wieder erstatten.

 

Mitglied Brouwer erklärt, dass der Vorhabenträger zweimal einen ablehnenden Bescheid für sein geplantes Vorhaben erhalten hat. Das Bauvorhaben ist nur dann umzusetzen, wenn der entsprechende Bebauungsplan aufgestellt wird. Es war nicht beantragt worden, dass er die Bebauungsplanaufstellung kostenlos bekommt. Er könnte sich vorstellen, dass der Vorhabenträger die entsprechenden Kosten tragen würde.

Herr Kemkes teilt mit, dass, wenn es nur um die Bebauungsplanaufstellung geht, die Verwaltung dem Vorhabenträger mitgeteilt hat, dass er einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes einreicht. Die Verwaltung wird dann die entsprechende Vorlage erstellen mit der Beschlussempfehlung, einen Bebauungsplan aufzustellen. Dies allerdings mit der Maßgabe, dass der Investor die von der Verwaltung benötigten Unterlagen für die Erstellung eines Bebauungsplanverfahrens einreicht; wie es bislang auch immer so gehandhabt wurde. Dadurch entstehen ihm selbstverständlich Kosten, da er diesen Auftrag durch ein Planungsbüro erledigen lassen muss. Die Stadt Emmerich am Rhein würde dann das eigentliche Verfahren durchführen. Zum damaligen Zeitpunkt war man vom Verständnis her nicht weit auseinander. Der nunmehr vorliegende Antrag des Investors wurde verwaltungsseitig jedoch so verstanden, dass dies kostenneutral für den Vorhabenträger durchgeführt werden sollte.

 

Mitglied Brouwer teilt ergänzend zum vorliegenden Antrag mit, dass der Investor die erforderlichen Planunterlagen für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens auf seine Kosten erstellen lassen wird und der Verwaltung zur Verfügung stellen wird.

Herr Kemkes schlägt aufgrund der vorherigen Äußerung von Mitglied Brouwer vor, dass man den Antrag nicht weiterbehandelt, da er falsch verstanden wurde. Die entsprechende Information an den Vorhabenträger zwecks Erstellung der Planunterlagen auf seine Kosten wird gemacht und der Vorhabenträger stellt den Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens, welches nach den bisher durchgeführten städtischen Richtlinien durchgeführt wird.

 

Mitglied Kukulies stellt den Antrag, nach Beschussvorschlag abzustimmen.

 

Mitglied Brouwer zieht seinen Antrag zurück. Somit erübrigt sich eine Abstimmung.