Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Emmerich am Rhein nimmt  die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Herr Kemkes erläutert die Vorlage.

 

Für Mitglied Sloot stellt sich die Frage, ob der Bereich des Bahnhofsumfeldes nicht auch zum Stadteingang gehört. Ihrer Meinung nach, gehört auch der Bahnhof zum Stadteingang; Besucher kommen nicht nur mit dem Auto sondern auch per Bahn nach Emmerich; hier vermehrt auch aus dem niederländischen Bereich.

Herr Kemkes erklärt, dass der Bahnhofsbereich im Hinblick der planerischen Bearbeitung sicherlich dazu gehört. Ob der Bereich für den Wettbewerb von Belang ist, ist noch nicht eindeutig. In den zu erstellenden Wettbewerbsunterlagen werden Rahmenbedingungen aufgestellt, die noch erarbeitet werden müssen. Die Bahnübergangsbeseitigung Löwentor mit dem Kreisverkehr ist für die Erschließung des Grundstückes von wesentlicher Bedeutung. Auch die Verbindung zum Bahnhof ist nicht unbedeutend. Für das seinerzeitige Bahnhofsumfeldkonzept wurden mögliche Strategien mit und ohne Bahnhofsgebäude aufgezeigt. Dieses Bahnhofsumfeldkonzept wird man den Planern informativ mit auf den Weg geben, damit bei der Planung das weitere Umfeld mitbetrachtet wird. In die Wettbewerbsunterlagen wird man als Rahmenbedingung einbringen, was die Stadt Emmerich am Rhein sich an der Stelle vorstellen könnte, damit es in der Gesamtplanung im Hintergrund mit betrachtet wird.

 

Mitglied Rudolph fragt nach, ob die entstehenden Kosten für die Durchführung des Wettbewerbs gefördert werden oder auf einen evtl. Erwerber zukommen.

Hierauf antwortet Herr Kemkes, dass die Kosten für den Wettbewerb im ersten Schritt in den Haushalt eingestellt werden müssen. Die Wettbewerbskosten für die Stadteingänge Geistmarkt und Kleiner Löwe wären Gegenstand der Städtebauförderung; bei dem Bereich Wemmer & Janssen handelt es sich um eine Maßnahme, die im Haushalt abgebildet werden muss und von der Stadt Emmerich am Rhein getragen werden muss. Bei einer Veräußerung des Grundstückes wird sicherlich versucht werden, einen Teil dieser Kosten durch den Verkauf mitabzudecken.