Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein fasst gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne-.

 

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Das Plangebiet umfasst die Teile der Flurstücke 180 und 190, Flur 31 sowie Teile der Flurstücke 23, 39 und 57, Flur 33 der Gemarkung Emmerich.

 

Es ist in der beigefügten Karte durch eine gestrichelte Linie dargestellt und abgegrenzt.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den in der Anlage gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 


Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage.

 

Auf Frage von Mitglied ten Brink teilt Herr Bartel mit, dass die nördliche Erschließungsstraße, die zum Bereich „Wohnen mit Pferd“ zählt, ist nicht im Bebauungsplan, da derzeit keine Änderung der Straße geplant ist. Die Verwaltung ist mit der MONA im Gespräch, wie die künftige Planungskonzeption aussehen soll. Die Straße dient nach wie vor der Erschließung der künftigen Reihenhausbebauung und wird auch in der bisherigen Breite und Lage bestehen bleiben. Ergänzend führt er aus, dass in der bisherigen Plankonzeption ein Wohngebiet mit ca. 60 Wohneinheiten festgelegt wurde. Die neue Plankonzeption sind 65 Wohneinheiten vor. Im weiteren Verfahren wird geprüft werden, wie der Verkehr zu beurteilen ist. Man geht aber von keinen Problemen aus.

 

Mitglied Bartels fragt nach, ob es richtig ist, dass keine Umweltprüfung erfolgt. Ferner muss er feststellen, dass nunmehr doch mehr Bäume als ursprünglich gefällt werden und fragt nach einer entsprechenden Ersatzpflanzung.

Herr Bartel antwortet dass der Bebauungsplan E 33/1 – Kaserne – der Teil der Wohngebiete mit abgebildet ist und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen geplant sind. Zur Ausgleichsmaßnahme zählen die 8 Bäume im Plangebiet und der Erhalt der Randbeflanzung der Straße „Am Busch“; diese Dinge sind im Bebauungsplan mit aufgenommen. Planungsrechtlich befindet man sich in dem beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch, wonach gesetzlich ein Ausgleich durch den jetzt aufzustellenden Bebauungsplan nicht erforderlich ist.

 

Mitglied Spiertz kann der Aussage von Herrn Bartel, dass der Borgheeser Weg diesen zusätzlichen Verkehr durchaus aufnehmen kann, nicht zustimmen. Aus der Straße „Am Busch“ herauskommend links auf den Borgheeser Weg wird auf der rechten Seite stark geparkt. Aufgrund des zu erwartenden Mehrverkehrs wäre evtl. zu überlegen, dass der Verkehr aus dem neuen Baugebiet nur rechts auf die Straße „Borgheeser Weg“ abbiegen kann.

Herr Kemkes erklärt, dass es sich bei der Bebauung um eine maßvolle Verdichtung handelt und auch nur ein geringes Maß an Wohneinheiten geschaffen wird. Die Verwaltung hat bei der seinerzeit Erstellung des Gesamtbebauungsplanes die Belastung des Verkehrs bereits im Auge gehabt. Die Thematik wird im Rahmen des Verfahrens geprüft werden und im Offenlagebeschluss wird dazu sicherlich mehr gesagt werden können.

 

Herr Bartel bestätigt auf Nachfrage von Mitglied ten Brink, dass der eingepunktete Bereich in der Planzeichnung den Erhalt der vorhandenen Grünstrukturen darstellt.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.