Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein fasst gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Beschluss zur Aufstellung der 1.vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. E 23/2 -Fährstraße / Hinter dem Hirsch-.

 

Die Änderung des Bebauungsplans betrifft das Grundstück Rheinpromenade 43, Gemarkung Emmerich, Flur 23, Flurstück 406 und erfolgt im vereinfachten Verfahren nach den Bestimmungen des § 13 BauGB.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des vorgelegten Änderungsentwurfes durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 


Herr Kemkes erläutert die Vorlage.

 

Mitglied Gerritschen geht auf Anlage 3 – Höhenabwicklung Rheinpromenade – ein.

Herr Kemkes erklärt, dass es sich dabei um eine Ansichtszeichnung handelt, in der die Obergrenze für die Gebäudehöhe von 38,06 m ü. NN für das Objekt Rheinpromenade 43 dargestellt ist. Die Zeichnung selber ist eine Zeichnung aus dem seinerzeitigen Bebauungsplan, der zur Rechtskraft geführt hat. In der Örtlichkeit hat sich herausgestellt, dass die Gebäudehöhen etwas höher lagen. Um nunmehr eine gleiche Höhenentwicklung zu bekommen, wird das letzte Stockwerk oben aufgesetzt. Daraus ergibt sich eine leichte Überhöhung in dem Bereich, die von der Verwaltung städtebaulich allerdings als unproblematisch betrachtet wird.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschussvorschlag der Verwaltung abstimmen.