Sitzung: 04.09.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1565/2018
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der für die
Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt
Emmerich am Rhein fasst gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den
Beschluss zur Aufstellung der 1.vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. E
23/2 -Fährstraße / Hinter dem Hirsch-.
Die Änderung des
Bebauungsplans betrifft das Grundstück Rheinpromenade 43, Gemarkung Emmerich,
Flur 23, Flurstück 406 und erfolgt im vereinfachten Verfahren nach den
Bestimmungen des § 13 BauGB.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des vorgelegten Änderungsentwurfes
durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Herr Kemkes erläutert die Vorlage.
Mitglied Gerritschen geht auf Anlage 3 – Höhenabwicklung Rheinpromenade – ein.
Herr Kemkes erklärt, dass es sich dabei um eine Ansichtszeichnung handelt, in der die Obergrenze für die Gebäudehöhe von 38,06 m ü. NN für das Objekt Rheinpromenade 43 dargestellt ist. Die Zeichnung selber ist eine Zeichnung aus dem seinerzeitigen Bebauungsplan, der zur Rechtskraft geführt hat. In der Örtlichkeit hat sich herausgestellt, dass die Gebäudehöhen etwas höher lagen. Um nunmehr eine gleiche Höhenentwicklung zu bekommen, wird das letzte Stockwerk oben aufgesetzt. Daraus ergibt sich eine leichte Überhöhung in dem Bereich, die von der Verwaltung städtebaulich allerdings als unproblematisch betrachtet wird.
Vorsitzender Jansen lässt über den Beschussvorschlag der Verwaltung abstimmen.