Mitglied Spiertz bringt an, dass bei den Top 20.10 und 20.11, Anfragen des Mitglieds Bartels, „Auf Nachfrage von Mitglied Leypoldt…“ geschrieben wurde. Er bittet um redaktionelle Änderung, sodass geschrieben wird, dass Mitglied Bartels die Anfragen gestellt hat.

 

Des Weiteren gibt Mitglied Spiertz zur Kenntnis, dass die Stadtverwaltung bezüglich des Top 20.14 – Verkehrssituation Duisburger Straße/Weseler Straße angedeutet hat, dass es nicht für erforderlich gehalten wird an dieser Stelle ein Stopp-Schild zu installieren. Von Seiten der BGE-Fraktion kann das nicht nachvollzogen werden. Sowohl an der Netterdenschen Straße, als auch auf der Dechant-Sprünken-Straße wurde eine Ampelanlage mit einem Stopp-Schild installiert. Hingegen an der Ecke Zütphener Straße ist eine solche Installation noch nicht vorgenommen worden. Das Verkehrsaufkommen sei jedoch bedeutend mehr als es an der Ecke Duisburger Straße/Weseler Straße der Fall ist. Zugleich wird erneut darauf plädiert, dass dort ein Stopp-Schild aufgestellt wird, auch wenn an dieser Stelle bis zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Unfall vorgefallen ist.

 

Herr Kemkes teilt daraufhin mit, dass in der Straßenverkehrsordnung in dieser Hinsicht die Voraussetzungen für die Installation eines Stopp-Schildes ziemlich genau beschrieben werden. Diese Voraussetzungen sind an dieser Stelle jedoch nicht gegeben. Bei den angebrachten Beispielen von Mitglied Spiertz handele es sich vor den entsprechenden Installationen an diesen Punkten um Unfallschwerpunkte, weshalb diese dort so errichtet worden sind. Nach Rücksprache mit der Polizei handelt es sich bei der in Frage stehenden Kreuzung um eine unauffällige Kreuzung. Auch die Sichtverhältnisse sind recht gut, weshalb aufgrund des dort vorhandenen „Vorfahrt Achten“-Schildes mit dem Zusatz-Schild, welches auf beidseitig kreuzende Fahrradfahrer hinweist, kein Bedarf für ein Stopp-Schild gegeben ist. So wurde dies auch in der Niederschrift dargelegt.

 

Mitglied Bartels fragt nach, ob seitens der Stadtverwaltung zwar Interesse an der Installation eines Stopp-Schildes besteht, man dieses aber nicht darf.

 

Herr Kemkes teilte mit, dass die Verwaltung gewisse Regelungen und Vorschriften hat, welche solche Angelegenheiten regeln, woran diese sich zu halten hat. Persönliche Interessen spielen dabei keine Rolle.

 

Mitglied Gerritschen fragt bezüglich des Tagesordnungspunktes 6 der Sitzung vom 04.09.2018, Bebauungsplan EL 7/4 – Beeker Straße/Stokkumer Straße, nach, warum es im besagten Fall zu einer öffentlichen Beteiligung kommen soll, da die Maßnahmen bereits abgeschlossen worden sind. In diesem Fall war lediglich von dem Abriss des sich dort befindenden Back-Shops die Rede.

 

Der Vorsitzende Jansen korrigiert diese Aussage diesbezüglich, dass zur Frage stand, ob sich die Verkaufsfläche des dort entstehenden Marktes bei mehr als 800 qm liege. Dieser wird im Nachhinein umgewandelt und gehörte bislang nicht zur Verkaufsfläche des dort ansässigen Penny-Marktes. Die Leergutannahme dieses Marktes soll in Zukunft im zur Frage stehenden Objekt erfolgen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit bezog sich auf die derzeit links des Marktes entstehenden Parkplätze. Inzwischen wurde mit den Anwohnern gesprochen. Auch ein Immissionsgutachten liegt vor, weshalb eine Rechtmäßigkeit vorliege.

 

Weitere Einwände zur vorliegenden Niederschrift werden nicht vorgebracht, so dass diese für den Rat und die Ausschüsse vorgelegte Niederschrift gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet wird.