Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt Beratungsbedarf und den Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 


Zuerst teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass das Thema „Brand und Katastrophen“ in Sachen der ABS 46/2 bereits bekannt ist. Dabei sind immer fünf Punkte in den entsprechenden Stellungnahmen aufgerufen worden. Dies waren die Punkte drittes Gleis, Stadtbild, die Frage der BÜ-Beseitigung, Lärm und Erschütterung und als fünftes Brand und Katastrophen. Bei den am Rhein liegenden Kommunen ist die Deutsche Bahn als Planungsträgerin sehr minimalistisch unterwegs gewesen ist. Diese hat sich lediglich auf die bestehenden normativen Regelungen berufen und hat sich den Planungen der Anrainerkommunen gegenüber recht hartherzig verhalten. Diesbezüglich wurde der Arbeitskreis Streckensicherheit gegründet. Für die Stadt Emmerich am Rhein war Herr Bettray als Wehrführer anwesend. Im Laufe der letzten zehn Jahre konnten die Landesregierung und die Deutsche Bahn davon überzeugt werden, dass die Sicherheitsmaßnahmen der betroffenen Kommunen nicht ausreichend sind und es zu einem Zusammenkommen der Arbeitsgruppe und den Planern kommen musste. Für die einzelnen Kommunen konnten dadurch einzelne Konzepte aufgestellt werden. Im Antrag liegen nun die erarbeiteten Ziele der letzten zwei Jahre vor. Entsprechende Aufrisse der Streckenabschnitte sind in den Anlagen beigefügt.

 

Herr Bettray trägt daraufhin die Sichtweise der Feuerwehr Emmerich  am Rhein und des Arbeitskreises Streckensicherheit vor. Entscheidend dabei sind die Verbesserung der Streckenzugänglichkeit, die Wasserversorgung an den einzelnen Streckenabschnitten, die Erkundungsmöglichkeiten bei den vorhandenen Schallschutzwänden und Feuerwehrpläne für die Betuwe-Strecke. Ein weiterer ganz entscheidender Aspekt war die Noterdung der Oberleitung. Die Sicherheitskonzepte entsprachen den Mindestanforderungen und waren an die Sicherheitskonzepte der niederländischen Feuerwehren angelehnt.

 

Bei den Verhandlungen zwischen der Deutschen Bahn und dem Arbeitskreis Streckensicherheit wurde in Einstimmigkeit herausgestellt, dass ein Sicherheitskonzept aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erst nach Beendigung des Bauvorhabens abschließend erstellt werden kann. Der Kompromiss bei der Zugänglichkeit der Bahnstrecke im Bereich der Stadt Emmerich am Rhein liegt bei 97 Bahnzugängen mit einem Abstand von durchschnittlich 197 Meter auf beiden Seiten. Im Bereich Löschwasserversorgung wurde sich auf den Grundschutz von 1.600 Litern pro Minute in maximaler Entfernung zwischen den Wasserstellen von 300 Metern geeinigt. Dies entspricht den Regelungen des Baurechts. Der erweiterte Schutz, der Objektschutz, bezieht sich auf eine Menge von 4.400 Liter pro Minute für eine Sicherstellung von 30 Minuten. Ein benötigter HRS-Wagen steht der Stadt Emmerich am Rhein bereits zur Verfügung. Bezüglich des Schallschutzes wurde eine Transparenz im Bereich der Zugänge für die Feuerwehr ausgehandelt. Die Forderung nach Feuerwehrplänen und entsprechender Kennzeichnung an den Bahnwegen wurde insoweit zugestimmt, dass den Feuerwehren ausreichend Feuerwehrpläne nach aktuellem Stand zur Verfügung gestellt werden und es an der Beschilderung an den Feuerwehrzugängen nicht scheitern wird. Die Noterdung der Oberleitungen wurde bewusst nicht in diesem Beschluss eingearbeitet, da die Noterdung durch den Notfallschutz der Deutschen Bahn behandelt wird. Dieser hat eine Eintreffzeit von maximal 30 Minuten, welche aus Erfahrungen auch weitestgehend eingehalten wird. Die Innenministerkonferenz setzt sich aktuell auf Bundesebene mit diesem Thema auseinander. In Notfällen wird die Feuerwehr jedoch weiterhin einschreiten können. Die Noterdung wird jedoch erst später vorgenommen. Insgesamt ist man mit dem Erreichen der Vorlage sehr zufrieden.

 

Mitglied ten Brink bringt an, dass das sichtbare technische Umfeld zwar gesichert ist und schon sehr viel erreicht werden konnte, jedoch einiges im Umfang der Unterlagen noch fehle. Insbesondere das Gutachten über die Modifizierung des Sicherheitskonzeptes. Es besteht ein Gutachten, welches doch bitte vorgelegt werden solle. Wesentlich sei jedoch die fehlende Sicherheit bei den Gefahrguttransporten. Dazu liegt nichts in den Unterlagen vor. Bei anderen Strecken sind entsprechende Sicherheitsvorkehrungen erforderlich, wie die Pufferung von Wagons oder die Verringerung der Geschwindigkeiten bei Gefahrguttransporten. In den Niederlanden wurden Ausnahmen auf ihrem Gebiet bezüglich der Betuwe erzielt. Diese hätten jedoch keine Gültigkeit in Deutschland. Bei den Zügen, welche aus den Niederlanden zu uns kommen, fehlen somit die notwendigen Pufferungen.

Diesbezüglich meldet Mitglied ten Brink Beratungsbedarf an.

 

Weiter bringt Mitglied ten Brink an, dass aufgrund der Größe des speziellen Feuerwehrlöschwagens HTS, welcher für Einsätze an der Bahnstrecke angedacht ist, an einigen Bahnübergängen aufgrund einer maximalen Durchfahrtshöhe von 3,40 Metern ein Durchkommen für die Feuerwehr nicht möglich ist. Dafür verbleiben nur noch wenige Straßen für ein Durchkommen. In einem Katastrophenfall, in dem diese Straßen aufgrund flüchtender Personen überfüllt sind, wäre ein Durchkommen nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wird ein Übergang an der s-Heerenberger Straße mit einer Bauwerkshöhe von mindestens 4,50 Metern gefordert.

 

Mitglied Schaffeld meldet ebenfalls Beratungsbedarf an. Ein Verständnis für die Schaffung eines Konsenses für die sicherheitsrelevanten Fragen fehle an dieser Stelle. Ihrem Verständnis nach hat das Eisenbahnbundesamt die Sicherheitsvorkehrungen für nicht ausreichend bezeichnet. Dies klinge jedoch so, als ob es an dieser Stelle eine Verhandlungsposition gibt oder wie hoch von Seiten des Eisenbahnbundesamtes die Messlatte für die Deutsche Bahn bezüglich der Sicherheitsvorkehrungen gelegt oder eventuell sogar gar nicht definiert worden ist. Ebenfalls wird Interesse an dem von Mitglied ten Brink angebrachten Gutachten geäußert. Da es hierbei um ein Sicherheitsthema geht und nicht um ein gestalterisches Thema, kann diesem nicht gefolgt werden.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass für eine genaue Beantwortung dieser Frage ohne einen Blick in die benötigten Unterlagen nicht möglich ist. Letztendlich seien jedoch die Anforderungen für das EBA nicht ausreichend gewesen, weshalb Nachbesserungsbedarf gemeldet wurde. Wie weit dieser geht müsste man nachschlagen. Bezüglich der Maßnahmen wird gemeinschaftlich mit der Deutschen Bahn und den Anrainerkommunen beraten und zusammen darüber beschlossen. Da das Land und die Deutsche Bahn jedoch der Ansicht sind, weit über die normativen Voraussetzungen hinaus zu gehen, müssen diese Dinge im Konsens erledigt werden. Das bedeutet für unsere Stellungnahme, dass unsere Forderungen, welche in der Stellungnahme entsprechend abgebildet sind, alle erfüllt sind. Zudem muss dies auf Anrainerebene für alle Kommunen erzielt werden. Die Gemeinden Rees und Voerde haben ihren Konsens entsprechend erklärt. Bei der Stadt Wesel bestehen noch Schwierigkeiten bezüglich der Kosten des Fahrzeuges der Feuerwehr.

 

Auf die Frage von Mitglied Schaffeld, ob das Eisenbahnbundesamt eventuell noch mehr Sicherheit fordern könnte, verweist Erster Beigeordneter Dr. Wachs auf seine eben getätigte Aussage, dass er für eine genaue Aussage zuerst noch in den entsprechenden Beschluss schauen müsse, er sich aber nicht vorstellen könne, dass das Eisenbahnbundesamt noch mehr fordere als für die Vorlage ausgehandelt wurde. Da die Bahn ebenfalls wenig Interesse an einem Gerichtsverfahren besitzt, spricht dies ebenfalls dafür, dass die ausgehandelten Sicherheitsvorkehrungen ausreichend sind.

 

Mitglied Kaiser meldet ebenfalls Beratungsbedarf an. Nachdem was die BI schreibt ist mit einem höheren Gefahrengüterverkehr zu rechnen. Des Weiteren fragt er bei Herrn Bettray nach, in wie weit ein Drohneneinsatz an der DB-Strecke möglich wäre.

 

Im Rahmen der Planung der Gefahrenabwehr wurde sich laut Herrn Bettray mit vielen Fragen befasst. In Bezug auf die von Mitglied ten Brink angebrachten Problematiken mit der Höhenbegrenzung der Bahnübergänge und den Zufahrtswegen zu der Bahnstrecke teilt Herr Bettray mit, dass entsprechende Versorgungsstrecken vorgeplant sind, wie mit jedem anderen Fahrzeug auch. Dies wurde auch für die Förderstrecken der Betuwe vorgenommen. Bezüglich des Drohneneinsatzes wurde ebenfalls schon des Öfteren innerhalb der Feuerwehr und der Stadtverwaltung gesprochen. Der Punkt Erkundung ist in jedem Schadensszenario Grundlage für einen Einsatz und je umfänglicher eine Erkundung durchgeführt wird, desto besser kann eine Situation beurteilt werden. Jedoch wurde von Seiten der Feuerwehr der Stadt Emmerich am Rhein festgelegt, dass bei einer solchen Beschaffung ein verlässliches und professionelles Gerät angeschafft werden soll. In Gesprächen mit der Polizei stellte sich heraus, dass ein entsprechendes Gerät exorbitante Preise aufweist. Solange die Errichtung des Schallschutzes noch nicht vollendet ist, so Herr Bettray, wird sich dies bezüglich noch zurückgehalten.

 

Mitglied Bartels möchte sich einerseits bei der freiwilligen Feuerwehr bedanken, da solche freiwilligen Ämter heutzutage nicht mehr selbstverständlich sind. Er äußert Bedauern dahingehend, dass dem Beschlussvorschlag nicht gefolgt werden kann, da Beratungsbedarf angemeldet wurde. Von einer seriösen Quelle habe er soeben erfahren, dass alle möglichen Dinge hier abgewogen sind und dieser Beschlussvorschlag zu befürworten wäre. Man wird sich zwar dem Beratungsbedarf anschließen, jedoch sei es trotzdem schade, dass man mit den Informationen, die man gerade vorgetragen bekommen hat, diese Vorlage nicht beschließen kann.

 

Mitglied Krüger teilt mit, dass man sich dem Beratungsbedarf nur anschließen kann, da die von Mitglied ten Brink angebrachte Pufferung zwischen den jeweiligen Waggons, auch in der Fraktionssitzung bereits ein Thema gewesen sei. Es muss eine entsprechende Regelung für die hintereinander gereihten Wagons, welche aus den Niederlanden kommen, getroffen werden. In einer Zusatzfrage an Herrn Bettray wird gefragt, wie die Sicherheitsaspekte von Seiten der Niederländer vorliegen.

 

Herr Bettray erläutert, dass es in den zehn Jahren der Beratung Vernetzungen zu den Niederländern gegeben hat und die entsprechenden Sicherheitsaspekte dieser bekannt sind. Zum einen gibt es dort eine ganz andere Rechtsgrundlage und zudem handelt es sich dort um eine komplette Neubaustrecke, weshalb dort ganz andere Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Sicherheit vorliegen. Die Sicherheitsstruktur zur Betuwe in den Niederlanden ist hervorragend, jedoch sind die Feuerwehren nicht so flächendeckend aufgestellt wie in Deutschland. Die Voraussetzungen sind zwar besser, jedoch kann es sein dass man dort länger auf die Feuerwehr warten muss.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs stellt klar, dass es ihm darum geht, den Beratungsbedarf so gut wie möglich abzubilden und dass man in der nächsten oder übernächsten Sitzung auch einen Schritt weiter kommt. Entsprechend rekapituliert Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass der Planfeststellungsbeschluss noch einmal herausgesucht wird und jeder Fraktion zukommen wird. Die Fragestellung von Mitglied ten Brink bezüglich des Nichthinkommens hat Herr Bettray in der Frageresonanz beantwortet, dies sei Inhalt der Betrachtungen gewesen. Diesbezüglich könnten eventuell Pläne dargelegt werden, wo an welcher Stelle wie mit welchem Fahrzeug hingekommen werden kann. Das müsse man wahrscheinlich bilateral machen, da dies so weit ins Detail gehe, dass es in der Sitzung wahrscheinlich zu viel Zeit koste. Das Gutachten des Büros könne bei der Stadtverwaltung eingesehen werden. Dieses befasst sich mit der Löschwasserversorgung. Ein weiterer Punkt war der Gefahrenguttransport, Einzelzugverkehr, entsprechende Geschwindigkeitsreduktion, internationales Abkommen etc. Mit diesem Thema wurde sich vor drei bis vier Jahren bereits intensiv beschäftigt. Herr Jörris hatte seinerzeit eine entsprechende Anfrage gestellt, welche an die Deutsche Bahn weitergeleitet und beantwortet wurde. Dort wird um entsprechendes Nachlesen gebeten. Im Anschluss solle bitte signalisiert werden, welche Fragen dort nicht geklärt werden konnten.

 

Vorsitzender Jansen fasst zusammen, dass Beratungsbedarf angemeldet ist und die Unterlagen zusammengefasst werden.

 

Mitglied ten Brink fragt, ob bei der Erreichbarkeit über die Emmericher Straßen auch der Ernstfall angenommen wurde, dass im nahen Umfeld einer Unfallstelle alle Straßen zugefahren sind, sodass man dort nicht mehr durchkomme. An den Baumaßnahmen der B220 wurde bereits gesehen, dass lediglich die s´Heerenberger Straße und die Weseler Straße blieben. Sollte in einem Kata-strophenfall die gesamte Bevölkerung versuchen nur über die Weseler Straße zu entkommen, dann ist diese ebenfalls dicht.

 

Vorsitzender Jansen beantwortet die Frage im Hinblick auf das bereits erarbeitete Konzept der Feuerwehr mit den Zuwegungen zu den unterschiedlichen Streckenabschnitten. Es ist zugesagt worden, dass dies individuell abgefragt werden kann und auch dann mit in die Beratung hineingenommen wird. Genauere Szenarien können besprochen werden, sollten alle Unterlagen vorliegen. Die Unterlagen werden für die Beratung zur Verfügung gestellt.

 

Mitglied ten Brink gibt noch das Wort Risikoanalyse mit auf den Weg.

 

Mitglied Baars bittet, zu den Unterlagen überarbeitete Pläne beizulegen. In den Anlagen 1 und 2 der Vorlage sind die Angaben der einzelnen Sicherheitsvorkehrungen in Kilometerangaben gemacht worden. Nur aufgrund dieser Angaben kann nicht ermittelt werden, wo diese Abschnitte genau liegen.

 

Weitere Wortmeldungen werden nicht abgegeben.

 

Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über den Antrag auf Beratungsbedarf von Mitglied ten Brink abstimmen. Der Tagesordnungspunkt wird in einer nächsten Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.