Als Vorsitzende des Fördervereins, stellt sich Frau Neubauer den anwesenden Mitgliedern des Kulturausschusses vor und übergibt an Herrn Heinzel, der eingehend über das Erbbaurecht und den Erbbaurechtsvertag referiert. Hr. Hinze weist darauf hin, dass die Ausgestaltung des Erbbaurechtsvertrages Teil der Nichtöffentlichen Sitzung ist. Dies ist im öffentlichen Teil nicht zu behandeln. Herr Heinzel erhält die Gelegenheit, dies im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu erläutern.

Der Architekt des Bauvorhabens Herr van Holt, stellt das Bauprojekt Kulturscheune vor. Bis auf zwei Außenwände muss inkl. Dachstuhl, alles abgerissen und neu aufgebaut werden.

Der Saal soll für 70 Gäste ausgelegt und barrierefrei sein. Es ist lediglich ein behindertengerechtes WC in der neuen Kulturscheune vorgesehen.

 

Herr Derksen erkundigte sich, ob weitere Toiletten in der Kulturscheune vorgesehen sind. Diese werden lt. Herrn van Holt nicht entstehen, es sollen die Toiletten des Schlösschen Borghees genutzt werden. Dieses hieße, dass bei einer Veranstaltung in der Kulturscheune gleichzeitig das Schlösschen Borghees geöffnet sein muss.

Weitere Fragen zur Baumaßnahme wurden nicht gestellt.

 

Herr Rozendaal erklärt, dass die Veranstaltungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kultur – Künste – Kontakte wie z.B. die klassischen Konzerte aus der Reihe „Kunst und Klassik“ werden weiterhin im Schlösschen stattfinden. Der vorhandene Flügel verbleibt im Kaminzimmer des Schlösschen Borghees.

 

Frau Gerritsen, Kassiererin des Förderverein Schlösschen Borghees e.V, legt dem Kulturausschuss den Stand der Finanzierung da. Die Baumaßnahme ist mit rd. € 290.000,00 beziffert. Es besteht z.Zt. noch ein Defizit von € 18.000,00.

Sie betont, dass die Baumaßnahme erst realisiert wird, sobald die Finanzierung zu 100 v.H. gesichert ist.