Sitzung: 05.09.2018 Kulturausschuss
Als Vorsitzende des Fördervereins, stellt sich
Frau Neubauer den anwesenden Mitgliedern des Kulturausschusses vor und übergibt
an Herrn Heinzel, der eingehend über das Erbbaurecht und den Erbbaurechtsvertag
referiert. Hr. Hinze weist darauf hin, dass die Ausgestaltung des
Erbbaurechtsvertrages Teil der Nichtöffentlichen Sitzung ist. Dies ist im
öffentlichen Teil nicht zu behandeln. Herr Heinzel erhält die Gelegenheit, dies
im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu erläutern.
Der Architekt des Bauvorhabens Herr van Holt, stellt
das Bauprojekt Kulturscheune vor. Bis auf zwei Außenwände muss inkl. Dachstuhl,
alles abgerissen und neu aufgebaut werden.
Der Saal soll für 70 Gäste ausgelegt und
barrierefrei sein. Es ist lediglich ein behindertengerechtes WC in der neuen
Kulturscheune vorgesehen.
Herr Derksen erkundigte sich, ob weitere
Toiletten in der Kulturscheune vorgesehen sind. Diese werden lt. Herrn van Holt
nicht entstehen, es sollen die Toiletten des Schlösschen Borghees genutzt
werden. Dieses hieße, dass bei einer Veranstaltung in der Kulturscheune
gleichzeitig das Schlösschen Borghees geöffnet sein muss.
Weitere Fragen zur Baumaßnahme wurden nicht
gestellt.
Herr Rozendaal erklärt, dass die
Veranstaltungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kultur – Künste – Kontakte
wie z.B. die klassischen Konzerte aus der Reihe „Kunst und Klassik“ werden
weiterhin im Schlösschen stattfinden. Der vorhandene Flügel verbleibt im
Kaminzimmer des Schlösschen Borghees.
Frau Gerritsen, Kassiererin des Förderverein
Schlösschen Borghees e.V, legt dem Kulturausschuss den Stand der Finanzierung
da. Die Baumaßnahme ist mit rd. € 290.000,00 beziffert. Es besteht z.Zt. noch
ein Defizit von € 18.000,00.
Sie betont, dass die Baumaßnahme erst
realisiert wird, sobald die Finanzierung zu 100 v.H. gesichert ist.