Sitzung: 11.09.2018 Schulausschuss
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat
und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegten Niederschriften werden Einwände
nicht erhoben. Sie werden von der Vorsitzenden und dem Schriftführer
unterzeichnet.