Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Rat gewährt den Schulen für die Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einem Rahmen von 5 % der Gesamtschülerzahl zusätzlich zu den Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem Förderbedarf eine zusätzliche Pro-Kopf-Pauschale von

1.    60 € im Bereich der Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens (Kostenstelle 52 55 00 00)

2.    2,90 € im Bereich der Geschäftsausgaben (Kostenstelle 54 31 10 00)

3.    10 € im Bereich der Anschaffungen von Lernmitteln (Kostenstelle 52 71 00 00).

 

 


Mitglied Malischewski weist darauf hin, dass sonderpädagogischer Förderbedarf bei Kindern durch ein AOSF Verfahren festgestellt wird.

Mitglied Malischewski bittet um Anpassung des Antrages im Wortlaut.

 

Beratendes Mitglied van Driel erklärt, dass es hierbei um Kinder gehe, welche kein AOSF Verfahren durchlaufen haben oder noch durchlaufen werden. Die Mittel sollen zur präventiven Förderung genutzt werden, da ein AOSF Verfahren im Schnitt nach 2,5 Jahren eingeleitet werden kann. Den Kindern soll eine besondere Förderung zukommen.

 

Mitglied Malischewski bittet um Streichung des Wortes „sonderpädagogischer“ aus dem Antrag.

 

Mitglied Scherer hält fest, dass die Schule über die sonderpädagogische Förderung entscheidet. Somit sollte die Formulierung kein Problem darstellen.