Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat gewährt den Schulen für die Förderung von Kindern mit erhöhtem Unterstützungsbedarf  in einem Rahmen von 5 % der Gesamtschülerzahl zusätzlich zu den Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem Förderbedarf eine zusätzliche Pro-Kopf-Pauschale von

  1. 60 € im Bereich der Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens (Kostenstelle 52 55 00 00)
  2. 2,90 € im Bereich der Geschäftsausgaben (Kostenstelle 54 31 10 00)
  3. 10 € im Bereich der Anschaffungen von Lernmitteln (Kostenstelle 52 71 00 00).

 

Mitglied Bartels bittet für seine Wortmeldung um ein Wortprotokoll: „Jeder Euro für unsere Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf ist ein sinnvoll ausgegebener Euro, das möchte ich vorweg schicken, trotzdem sei mir bitte folgende Anmerkung erlaubt. Sonderpädagogischer Förderbedarf ist in jedem Falle durch die Ausbildungsordnung der sonderpädagogischen Förderung des Landes NRW geregelt. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Diese Ermittlung wird per Antrag eingeleitet und zwar von den Eltern oder von der Schule. Danach erarbeitet eine sonderpädagogische Lehrkraft, gemeinsam mit einer Lehrer der allgemeinen Schule ein Gutachten. Am Ende trifft dann die Schulaufsichtsbehörde anhand eines Gutachtens eine Entscheidung über den Förderbedarf. Aufgrund dieses gesetzlich vorgegebenen  Rahmens erscheint die pauschale Extraförderung von max. 5 % der förderfähigen Schüler nicht die geeignete Maßnahme zu sein, da diese möglicherweise von Eltern juristisch anfechtbar sei. Gäbe man dieser Förderung aber einen anderen unverfänglicheren Titel, so wäre diese Gefahr ausgehebelt, denn es besteht auch die Gefahr, dass Eltern von  z. B. hochbegabten Kindern hier aufgrund der vorgeschlagenen Vorgehensweise eine Förderung mit diesen Förderideen die dahinterstecken übereinstimmt. Wir  schlagen daher eine Umwidmung des Fördertitels vor. Grundsätzlich aber stimmen wir dem Ansatz zu.“

 

Mitglied Braun teilt mit, dass es hier nicht um Kinder ginge, die einen anerkannten Förderbedarf haben, sondern um Kinder, die gefördert würden und das hieße dann nicht anerkannter Förderbedarf sondern „erhöhter Unterstützungsbedarf“. Diese Begrifflichkeit müsse einfach geändert werden.

 

Die Mitglieder sind mit der Änderung des Beschlussvorschlages einverstanden und der stellv. Vorsitzende lässt hierüber abstimmen.