Mitglied Leypoldt fragt nochmals hinsichtlich einer zusätzlichen Beschilderung Duisburger Straße/Weseler Straße in Form eines Stopp-Schildes nach.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

An dem Verkehrsknotenpunkt Duisburger Straße/ Weseler Straße ist mit dem Verkehrszeichen VZ 205 (Vorfahrt gewähren) und dem Zusatzzeichen 1000-30 (beide Richtungen) die Verkehrssituation ausreichend geregelt.

An der Kreuzung ist keine Unfallhäufung bekannt.

Das Verkehrszeichen 206 (Halt Vorfahrt gewähren STOP)) wird dort eingesetzt, wo eine besonders schlechte Einsehbarkeit der kreuzenden Fahrbahnen eine besondere Aufmerksamkeit erfordern. Für den in beide Richtungen befahrbaren Geh- und Radweg entlang der Weseler Straße ist dies nicht der Fall.