Mitglied Sloot weist darauf hin, dass sie oben auf der Brücke die Leitplanken vermisst. Es ist nur ein Geländer angebracht. Bei Glätte in den Wintermonaten wären Leitplanken sinnvoll.

Mitglied ten Brink ergänzt, dass geprüft werden sollte, zusätzlich einen Seitenstreifen anzulegen.

Herr Kemkes berichtet, dass das Bauvorhaben seines Wissens nach abgeschlossen und fertig ist. Die Verwaltung sagt Prüfung zu.

 

Stellungnahme der Verwaltung

- Leitplanken

Die Entscheidung, ob Leitplanken anzubringen sind oder nicht richtet sich nach der RPS (Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme). Aufgrund der

max. zulässigen Geschwindigkeiten auf der Straße sowie der Bahnstrecke sind keine

Rückhaltesysteme notwendig. Eine Hochbordanlage in einer Höhe von 20 cm ist ausreichend.

 

- Randstreifenmarkierung

Eine Fahrbahnbegrenzung ist im Allgemeinen entbehrlich. Ist sie angebracht, darf sie nicht überfahren werden. Die Straßenverkehrsordnung sieht die Möglichkeit einer Markierung außerhalb geschlossener Ortschaft erst bei starkem Kraftfahrzeugverkehr vor. Dies ist hier nicht der Fall.