Sitzung: 04.09.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung
Mitglied Sloot weist darauf hin, dass sie oben auf der Brücke die Leitplanken vermisst. Es ist nur ein Geländer angebracht. Bei Glätte in den Wintermonaten wären Leitplanken sinnvoll.
Mitglied ten Brink ergänzt, dass geprüft werden sollte, zusätzlich einen Seitenstreifen anzulegen.
Herr Kemkes berichtet, dass das Bauvorhaben seines Wissens nach abgeschlossen und fertig ist. Die Verwaltung sagt Prüfung zu.
Stellungnahme der
Verwaltung
- Leitplanken
Die Entscheidung,
ob Leitplanken anzubringen sind oder nicht richtet sich nach der RPS
(Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme).
Aufgrund der
max. zulässigen
Geschwindigkeiten auf der Straße sowie der Bahnstrecke sind keine
Rückhaltesysteme
notwendig. Eine Hochbordanlage in einer Höhe von 20 cm ist ausreichend.
-
Randstreifenmarkierung
Eine
Fahrbahnbegrenzung ist im Allgemeinen entbehrlich. Ist sie angebracht, darf sie
nicht überfahren werden. Die Straßenverkehrsordnung sieht die Möglichkeit einer
Markierung außerhalb geschlossener Ortschaft erst bei starkem
Kraftfahrzeugverkehr vor. Dies ist hier nicht der Fall.