Beschlussvorschlag

 

  1. Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2017 gemäß § 5 Abs. 2 EigVO NRW Entlastung zu erteilen.
  2. Der Rat beschließt, den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO NRW der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2017 festzustellen und
  3. den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:

a) Abführung eines Betrages in Höhe von 904.595,0 € an die Stadt Emmerich am Rhein

    im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und

b) die Einstellung eines Betrages in Höhe von 801.881,89 € in die allgemeine Rücklage

    (Gewinnrücklage) sowie

 4.   den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.

 

 


Mitglied Tepaß stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen. Der Vorsitzende lässt hierüber abstimmen.