Sitzung: 25.09.2018 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 16 1525/2018
Beschlussvorschlag
- Der Betriebsausschuss beschließt, der
Betriebsleitung für das Jahr 2017 gemäß § 5 Abs. 2 EigVO NRW Entlastung zu
erteilen.
- Der Rat beschließt, den Jahresabschluss
gemäß § 4 c EigVO NRW der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum
31.12.2017 festzustellen und
- den Jahresabschluss wie folgt zu
verwenden:
a) Abführung eines Betrages in Höhe von 904.595,0 € an die Stadt Emmerich
am Rhein
im Rahmen der
Eigenkapitalverzinsung und
b) die Einstellung eines Betrages in Höhe von 801.881,89 € in die
allgemeine Rücklage
(Gewinnrücklage) sowie
4. den
Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.
Mitglied Tepaß stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen. Der Vorsitzende lässt hierüber abstimmen.