Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat gewährt den Schulen für die Förderung von Kindern mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in einem Rahmen von 5 % der Gesamtschülerzahl zusätzlich zu den Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem Förderbedarf eine zusätzliche Pro-Kopf-Pauschale von

1      60 € im Bereich der Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens (Kostenstelle 52 55 00 00)

2      2,90 € im Bereich der Geschäftsausgaben (Kostenstelle 54 31 10 00)

3      10 € im Bereich der Anschaffungen von Lernmitteln (Kostenstelle 52 71 00 00).

 

 


 

Mitglied Schaffeld bedankt sich für die  Unterstützung und stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.