Sitzung: 25.09.2018 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04 - 16 1582/2018/1
Beschlussvorschlag
Der Rat gewährt den Schulen für die Förderung von Kindern mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in einem
Rahmen von 5 % der Gesamtschülerzahl zusätzlich zu den Schülerinnen und Schüler
mit anerkanntem Förderbedarf eine zusätzliche Pro-Kopf-Pauschale von
1
60 € im Bereich der Unterhaltung des sonstigen
beweglichen Vermögens (Kostenstelle 52 55 00 00)
2
2,90 € im Bereich der Geschäftsausgaben
(Kostenstelle 54 31 10 00)
3
10 € im Bereich der Anschaffungen von Lernmitteln
(Kostenstelle 52 71 00 00).
Mitglied Schaffeld bedankt sich für die Unterstützung und stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.