Mitglied Kaiser teilt bezüglich der Baustelle an der Gaststätte „Alte Rhein Fähre“ mit, dass diese zwar hergerichtet worden ist, sich dort aber seit geraumer Zeit nichts mehr getan habe.

Herr Kemkes teilt mit, dass der Eigentümer das Gebäude entkernt hat und das Gebäude wieder in Stand setzen möchte. Für den Eigentümer ist die Frage, ob das Vorhaben nach neuen oder alten Baurecht zu bewerten ist. Somit entsteht unter anderem die Problematik der Abstandsflächen, welche er mit den Nachbarn zunächst verhandeln muss. Auf dem Verhandlungsweg konnte man bisher nicht zu einer Einigung kommen. Somit ist der Eigentümer gezwungen zu überlegen, wie er eine Nutzung des Gebäudes hinbekommt, ohne in entsprechende Problematiken zu gelangen.