Der Vorsitzende ergänzt zur Niederschrift, dass auf Seite 31 der Tagesordnungspunkt 23 an den Sozialausschuss und Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen wurde. Hier gelte es nicht, eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten. In den nächsten Sitzungen der Fachausschüsse werde der Tagesordnungspunkt beraten.

 

Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.