Sitzung: 06.11.2018 Rat
Der Vorsitzende ergänzt zur
Niederschrift, dass auf Seite 31 der Tagesordnungspunkt 23 an den
Sozialausschuss und Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen wurde. Hier gelte
es nicht, eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten. In den nächsten Sitzungen der
Fachausschüsse werde der Tagesordnungspunkt beraten.
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte
Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der
Schriftführerin unterzeichnet.