Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 9, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag

 

Der Sozialausschuss beschließt im Vorgriff auf die Haushaltsberatung 2019 die Weiterführung der Förderung der Sozial- und Flüchtlingsberatung der Caritas im Umfang einer halben Stelle. Um den zurückliegenden Tariferhöhungen Rechnung zu tragen wird der hierfür bereitgestellte Förderbetrag wie beantragt von 15.000,- € im Jahr 2018 auf 17.340,- € für das Haushaltsjahr 2019 erhöht. Die Maßgabe, dass die Stadt Emmerich am Rhein vierteljährlich einen Bericht erhält, aus dem insbesondere die Zahl der betreuten Ratsuchenden und der Umfang der geleisteten Unterstützung hervorgehen, soll auch 2019 weiterhin gelten.

 


Herr Dahms begrüßt die Anwesenden und erklärt, den Hintergrund des Antrages. Weiterhin teilt er mit, dass der vorliegende Förderantrag in den Aufgabenbereich der Integrationsstabstelle falle, er aber ohne verantwortlich zu sein versuchen werde, Anfragen zu beantworten.

 Mitglied Mölder fragt, warum der Antrag der Caritas jetzt schon im Sozialausschuss eingebracht würde, obwohl der Haushalt noch nicht vorläge. Herr Dahms führt aus, dass er sich vorstellen könne, dass damit eine nahtlose Beratung über den Jahreswechsel durch die Caritas sichergestellt werden soll. Denn die Genehmigung des Haushalts 2019 durch den Rat werde voraussichtlich erst im Februar 2019 erfolgen. Mitglied Mölder stellt den Antrag, dass Anträge zukünftig regulär im Rahmen der Haushaltsberatung abgearbeitet werden und nicht bereits im Vorfeld eingebracht würden.

 

Mitglied Weicht schließt sich dem Antrag an und ergänzt, dass schließlich alle Zuschussempfänger die Haushaltsberatung abwarten müssten.

 

Mitglied B. Bartels teilt seine Bedenken mit, heute über diesen Antrag zu entscheiden. Aus seiner Sicht soll der reguläre Weg eingehalten werden.

 

Mitglied Arntzen weist darauf hin, dass die Erhöhung von 15.000,- € auf 17.340,- € (15,6 %) nicht ausschließlich aus einer tariflichen Erhöhung resultieren könne.

Mitglied Mölder stellt den Antrag den vorliegenden Beschluss heute zu beschließen, jedoch für die Zukunft die Änderungen in der Vorgehensweise zu berücksichtigen. D. h. es wurde darüber abgestimmt, ob im Vorgriff auf die Haushaltsberatung bereits in dieser Sitzung über den Förderantrag zu entscheiden sei.

 

 

Somit ist der Beschlussvorschlag der Verwaltung abgelehnt.