Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 


Herr Dahms führt anhand einer Powerpointpräsentation die Einzelheiten zum Haushalt des Fachbereichs 7 aus (Anlage).

Mitglied Arntzen bedankt sich im Namen der CDU für die Ausführungen zu den komplexen Aufgaben und die geleistete Arbeit des gesamten Fachbereichs.

Mitglied B. Bartels bedankt sich ebenfalls und stellt die Frage, was passiere, wenn im Rahmen von Fördern und Fordern die Integrationsmaßnahmen nicht angenommen würden. Herr Dahms führt aus, dass die Ausländerbehörde verpflichten könne, an einem Integrationskurs teilzunehmen, die Sanktionen, die dann durch die Ausländerbehörde ausgesprochen würden, seien jedoch nicht bekannt.

 

Mitglied Bartels fragt, wieviel von den 1.700 Erwerbsfähigen vermittelt werden konnten und wie viele erwerbstätige Leistungsbezieher es gäbe. Dazu teilt Herr Dahms mit, dass jährlich über 300 Vermittlungen erzielt würden, die exakten Zahlen sowie die Beschäftigtenzahlen würden durch die Verwaltung mit der Niederschrift schriftlich bereitgestellt.

 

Mitglied Seyrek spricht die Änderungen hinsichtlich der Arbeitsvermittlung zum 01.01.2019 (16i SGB II) an, Herr Dahms führt dazu die Einzelheiten aus. Es werden verschiedene Fragen gestellt, u. a.  in Bezug auf 1-Euro Jobs für Flüchtlinge und aus welchen sicheren Herkunftsländern Flüchtlinge wieder abgeschoben würden. Herr Dahms nimmt im Einzelnen dazu Stellung und macht entsprechende Angaben.

 

Anmerkung der Verwaltung außerhalb der Niederschrift:

  1. Im Jahr 2018 waren durchschnittlich 430 erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II sozialversicherungspflichtig und 285 erwerbsfähige Leistungsberechtigte geringfügig beschäftigt.

 

  1. Zum 31.10.2018 wurde kreisseitig ausgewertet, dass durch die Stadt Emmerich am Rhein im Zeitraum Juli 2017 bis Juni 2018 insgesamt 364 Vermittlungen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf dem 1. Arbeitsmarkt erfolgten. Die Daten werden von der BA mit einem Abstand von 3 Monaten erhoben, um alle Nacherfassungen mit abzudecken, so dass zum 31.10.2018 keine aktuelleren Daten vorliegen.