Herr Malischewski gibt eine Ergänzung zur o.g. Niederschrift.

[Diese ist der Niederschrift als Anlage 1 zu entnehmen].

 

Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden Einwände nicht erhoben. Sie wird von der Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet.