Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne-.

 

Das Plangebiet umfasst den westlichen Bereich der ehemaligen Moritz-von-Nassau-Kaserne in der Gemarkung Emmerich, Flur 33 das Flurstück 71 tlw. und westlich an-grenzend an das ehemalige Kasernengelände in der Gemarkung Borghees, Flur 4 die Flurstücke 299 tlw. (Gnadentalweg) und 298 tlw. Betroffen sind die Flächen des Sondergebietes für ein Reitsportzentrum, die Sondergebiete „Wohnen mit Pferd“ sowie die angrenzenden Verkehrs-, Grün- und Waldflächen im Bebauungsplan E 33/1 -Kaserne-.

 

Es ist in der nachfolgenden Karte durch eine gestrichelte Linie dargestellt und abgegrenzt.

 

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den in der Anlage gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 


Mitglied Gerritschen stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.