Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein fasst gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 8 BauGB, den Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein für den nord-westlichen Bereich der ehem. Moritz-von-Nassau-Kaserne.

 

Das Plangebiet umfasst den westlichen Bereich der ehemaligen Moritz-von-Nassau-Kaserne in der Gemarkung Emmerich, Flur 33 das Flurstück 71 tlw. und westlich angrenzend an das ehemalige Kasernengelände in der Gemarkung Borghees, Flur 4 die Flurstücke 299 tlw. (Gnadentalweg) und 298 tlw. Betroffen sind die Flächen der Sondergebiete „Reitsportzentrum“  und „Wohnen und Reiten“.

 

Es ist in der nachfolgenden Karte durch eine gestrichelte Linie dargestellt und abgegrenzt.

 

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den in der Anlage gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 


Herr Bartel korrigiert den Titel der Vorlage; dieser müsste lauten: Aufstellung der 97. Änderung des Flächennutzungsplans – Änderung einer Sonderbaufläche für das Reitsportzentrum und einer Sonderbaufläche für Wohnen und Reiten in eine Wohnbaufläche und erläutert nunmehr kurz die Vorlage. Von Seiten der Bezirksregierung hat die Verwaltung das Signal bekommen, dass diese Umwandlung gut geheißen wird. Einer Erhöhung von 30 Wohneinheiten auf etwa 150 Wohneinheiten spricht von Seiten der Bezirksregierung nichts entgegen.

 

Mitglied Spiertz bedankt sich und teilt für seine Fraktion mit, dass man der Vorlage zustimmen wird. Wie in vielen anderen Baugebieten ist allerdings zu befürchten, dass noch mehr Bebauungsplanänderungen für diesen Bereich kommen werden; das hat die Vergangenheit in anderen Baugebieten bereits gezeigt. In den meisten Fällen kommt es immer anders, nämlich so, wie es der Vorhabenträger wünscht.

 

Auf Nachfrage von Mitglied ten Brink teilt Herr Bartel mit, dass der Gnadentalweg im Konzept Waldparkviertel mit seiner heutigen Lage erhalten bleibt. Der Gnadentalweg bleibt für die Erreichbarkeit der Wohnbebauung für jeden Bürger erhalten. Der Gnadentalweg ist lediglich im Flächennutzungsplan nicht dargestellt.

 

Stellv. Vorsitzender Baars lässt über den Antrag von Mitglied Meyer, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.

Die Mitglieder Kulka und Weikamp sind bei der Abstimmung nicht anwesend.