Sitzung: 28.11.2018 Kulturausschuss
Einwände gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden nicht erhoben. Die Niederschrift wird von der Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.