Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Entwurf zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ dahingehend zu ergänzen, dass für die geplante Darstellung einer Konzentrationszone für Windenergie in der Lage der aktuell im allgemeinen Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszone südöstlich des Autobahnanschlusses Emmerich/‘s-Heerenberg eine Höhenbegrenzung der zulässigen Windkraftanlagen von 100 m Nabenhöhe über Gelände festgesetzt wird.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den bzgl. der teilweisen Höhenbeschränkung veränderten Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ gemäß § 5 Abs. 2b BauGB als Entwurf der erneuten Offenlage und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage eine dritte im Sinne des § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB beschränkte öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied Gerritschen führt aus, dass die Landesregierung es sich zum Ziel gemacht hat, die Abstände zu vergrößern. Per Gerichtsbeschluss ist allerdings nunmehr festgestellt worden, dass die Abstände nicht erweitert werden müssen. Geht er richtig in der Annahme, dass die Stadt Emmerich am Rhein bei der Ausweisung der Flächen diesbezüglich nichts zu befürchten hat; es sind lediglich Änderungen hinsichtlich Denkmalschutz und der 100 m-Regelung vorzunehmen.

Herr Kemkes kann dies bejahen. Inwiefern die Bezirksregierung es bei dem Genehmigungsverfahren mitträgt wird sich dann herausstellen. Der neue Erlass sieht einen Abstand von 1.500 m vor. Es handelt sich dabei um eine grundsätzliche Regelung, die der Abwägung unterliegt. Die Verwaltung war der Auffassung, dass, wenn die Abstände grundsätzlich so übernommen werden, in Emmerich keine weiteren Windkraftanlagen errichtet werden könnten.

 

Mitglied Gerritschen stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.