Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein,

 

1. nimmt die in der Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis

    und

2. beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete 4. Nachtragssatzung Gebührensatzung zur

    Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein  vom 17.12.2014.

 


Herr Gruyters erläutert nochmals kurz die Vorlage und die Entwicklung im Abwasserbereich. Erfreulicherweise kann die Abwassergebühr um 7 % gesenkt werden. Ursache hierfür ist in erster Linie die Firma KLK. Da sich die Inbetriebnahme einer eigenen Abwasservorbehandlungsanlage weiterhin verzögert, konnte sie bislang weder die Abwassermengen im prognostizierten Umfang reduzieren noch die Schmutzfrachten verringern. Dadurch konnten sowohl in 2017 (1,8 MIO  €) als auch 2018 (800 T€) in die Gebührenausgleichsrücklage eingestellt werden. Diese Überschüsse sind nach den Regeln des KAG nun dem Gebührenzahler in Form einer Gebührensenkung zurück zu geben..

Ein Einwand von Mitglied Bartels ist dahingehend, dass nach Inbetriebnahme der KLK-Anlage die Gebühren wohl wieder steigen müssen. und ob die Senkung vor diesem Hintergrund dann überhaupt Sinn mache. Herr Gruyters verweist hier nochmals auf die KAG-Vorgaben und die Tatsache, dass Prognosen hinsichtlich der künftigen Entwicklung bei KLK- wie die Vergangenheit gezeigt hat - schwierig sind. Man habe ¼ der Überschüsse in die Kalkulation mit eingeplant. Andere Ansätze sind angesichts der vergangenen Entwicklung realistisch nicht darstellbar.

Es bleibt jedoch festzuhalten, dass sich die Mengen und Schmutzfrachten des betreffenden Großeinleiters gegenüber 2012 gravierend geändert haben. Bis 2016 sank der Gesamtabwasserstrom auf 4,3 MIO cbm. Man kann aber davon ausgehen, dass die Firma in 2019 ihr Vorhaben letztendlich umsetzen wird. In der Kalkulation wird daher lediglich noch von einem Gesamtabwasserstrom von dann 3,9 MIO cbm ausgegangen.

 

Mitglied Meyer stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.