Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein,

1. die mit der lfd. Nr. 1 bis 2 gekennzeichnete Neukalkulation  zur Kenntnis zu neh-
    men und

2. die mit Anlage 1 bezeichnete 12. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung


Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein

  1. nimmt die mit der lfd. Nr. 1 bis 2 gekennzeichnete Neukalkulation zur Kenntnis und
  2. beschließt die mit Anlage 1 bezeichnete 12. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.03.1987.

 


Herr Gruyters erklärt, dass es sich hier um einen vergleichsweise kleinen Gebührenhaushalt handelt. Konnte 2014 noch eine Gebührensenkung vorgenommen werden, so ist bis zum Ende des Jahres davon auszugehen, dass die Gebührenausgleichsrücklage nicht nur aufgezehrt sein wird, sondern sogar ein geringes Defizit ausweist. Mit der geplanten Gebühr von 23,90 €/cbm wird in etwa die Höhe der Gebühr vor den Senkung erreicht. Während bei den Privathaushalten konstant ein Anschlussgrad von ca. 95 % vorliegt, stammen die steigenden Mengen von einem Rastplatz an der Autobahn..

 

Mitglied Weicht stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.