Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein

  1. nimmt die Begründung zu den Änderungen der Friedhofsgebührensatzung zur Kenntnis und
  2. beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete 2. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung.

Herr Gruyters erläutert zunächst den Hintergrund dieser Vorlage. Für 2017 konnten noch die Gebühren gesenkt werden. Aufgrund von sinkenden Fallzahlen sind in der Gebührenausgleichsrücklage Defizite aufgetreten, so dass für 2019 eine Anhebung notwendig wird.

Die Höhe der Gebührensätze entsprechen dann wieder in etwa den Gebührensätzen vor der Senkung.

Mitglied Weicht hat Fragen zu einzelnen Positionen, die Herr Gruyters hinlänglich erläutert. Abschließend kritisiert Mitglied Weicht die seiner Meinung nach komplizierte und für den Bürger schwer verständliche Gebührenkalkulation und schlägt eine einheitliche prozentuale Anpassung vor. Herr Gruyters antwortet darauf, dass ein derartiges Vorgehen nicht zielführend ist. In diesem Gebührenhaushalt lebt man mit unterschiedlichen kleineren Fallzahlen. Prozentuale Gebührenanpassungen führen daher nicht zwangsläufig zu prozentualen Mehreinnahmen. Außerdem waren in der Vergangenheit stets Besonderheiten in der Gebührenstruktur zu berücksichtigen.

Auf Wunsch von  Mitglied Leypoldt ist dieser Niederschrift eine Auflistung der Fallzahlen seit 2013 beigefügt.

Mitglied Neumann möchte wissen, wievielte Sozialbestattungen stattfinden und ob diese Anzahl sich verändert hat. Nach Angaben des zuständigen Ordnungsamt der Stadt Emmerich am Rhein entwickelten sich die Fallzahlen wie folgt:
                                2014    8 Sozialbestattungen
                                2015   11 Sozialbestattungen
                                2016   11 Sozialbestattungen
                                2017   14 Sozialbestattungen
                 bis jetzt  2018   16 Sozialbestattungen

Seit 2016 finden die Sozialbestattungen jedoch nicht mehr auf dem Emmericher Friedhof statt, sondern werden in den Niederlanden verstreut.

 

Mitglied Bartels lobt abschließend die neu gestaltete Anlage für Urnengräber.

 

Mitglied Baars stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.