Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Emmerich am Rhein (Hebesatzsatzung) vom 17.12.2014 mit einem Hebesatz in Höhe von 443 % für die

Grundsteuer B.

 


Herr Siebers erläutert ausführlich die Vorlage. Es erfolge eine geringfügige Anpassung der Grundsteuer B von 440 auf 460 Prozentpunkte. Diese Erhöhung würde pro Hauseigentümer etwa eine jährliche Mehrbelastung von zehn bis siebzehn Euro ausmachen. Die Erhöhung der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer seien nicht vorgesehen. Ohne die hier vorgesehene Erhöhung würden dem Haushalt 230.000,- € fehlen. Er appelliert, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen.

 

Mitglied Reintjes lehnt für seine Fraktion den Beschlussvorschlag ab. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage sehe seine Fraktion keine Veranlassung, diese Grundsteuer so drastisch zu erhöhen. Sie schlagen daher vor, der Empfehlung des Landes hinsichtlich einer Erhöhung auf 443 % zu folgen.

 

Mitglied Bartels schlägt vor, die Grundsteuer auf 450 %-Punkte zu erhöhen.

 

Die Fraktionen der SPD und BGE tragen die vorgeschlagene Erhöhung auf 443 v. H. mit.

 

Nach kurzer Diskussion schließt sich die UWE-Fraktion der Erhöhung auf 443 Punkte an.