Sitzung: 29.01.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung
Zur vorgelegten Niederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Somit wird die für den Rat und die Ausschüsse vorgelegte Niederschrift gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.