Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Satzung zur Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG abzulehnen.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied Leypoldt teilt mit, dass die Stadt Herford einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, dass sie die KAG-Beiträge so lange nicht abrechnet, bis eine Gesetzesänderung erfolgt. Eine solche Regelung wünscht man sich auch für Emmerich, sofern keine Fristen geschädigt werden. Die in Abrechnung befindlichen Straßen sollten entsprechend so lange aufgeschoben werden, bis die Gesetzeslage klar ist.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, nach KAG NRW und der geltenden Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Emmerich am Rhein eine Abrechnung vorzunehmen ist. Man würde gegen geltendes Recht verstoßen, wenn man davon Abstand nimmt.

Er weist abschließend noch darauf hin, dass eine entsprechende Stellungnahme vom Städte- und Gemeindebund online zur Verfügung steht (https://www.kommunen.nrw/presse/pressemitteilungen/detail/dokument/strassenausbaubeitraege-besser-reformieren.html).

Er erklärt auf weitere Nachfrage von Mitglied Leypoldt, dass eine Stundung unter bestimmten Voraussetzungen nur erfolgen kann, wenn ein Beitragsbescheid erstellt wurde, d. h. es muss eine Abrechnung erfolgt sein, die Fälligkeit muss feststehen. Auf entsprechenden Antrag wird dies in der Verwaltung auch so gehandhabt.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.