Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB für einen Be-reich  zwischen der Bahnstrecke Arnheim-Oberhausen, dem Blackweg, der Stadtweide, der Industriestraße und der Bahnhofstraße unter Anwendung der Bestimmungen des § 9 Abs. 2a BauGB einen Bebauungsplan zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche aufzustellen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 16/2 -Reeser Straße-

 

Das künftige Plangebiet ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet (siehe Anlage 1).

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung der Planungsabsichten in der Form der einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Leypoldt teilt Herr Bartel mit, dass der Verwaltung für diesen Bereich immer wieder Anfragen mit unterschiedlichen Vorschlägen und an unterschiedlichen Standorten gestellt werden. Das Thema möchte die Verwaltung nunmehr angehen, da es schon etwas länger auf dem Plan steht.

 

Mitglied Mölder stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.