Sitzung: 23.01.2019 Sozialausschuss
Die gemäß § 23 Abs. 4
der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Festlegung vorgelegte
Niederschrift wird einstimmig mit 16 Stimmen genehmigt. Sie wird von der
Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.