Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget „Arbeit und Soziales“ im Ergebnishaushalt auf 2.389.435,- € und im Finanzhaushalt auf 2.384.282,- € fest.

 


 

Die Vorsitzende geht den bereits vorliegenden Entwurf zur Haushaltssatzung Seite für Seite durch und bittet die Mitglieder bei Fragen um Wortmeldungen.

 

Mitglied Bartels fragt zur Seite 244, Position 10, Personalauszahlungen, wie es sein könne, dass zwischen dem Ergebnis von 2017 in Höhe von 2.150.682,83 € und dem Ansatz von 2019 mit 2.617.862 € eine Differenz von rund 500.000 € läge. Herr Dahms führt dazu aus, dass hier unterschiedliche Dinge verglichen würden. Das Ergebnis 2017 berücksichtige ausschließlich tatsächlich angefallene Personalkosten. Beispielsweise unbesetzte Stellen, Mitarbeitende in Elternzeit oder im Krankengeldbezug erzeugten hier keine Kosten. Die Planung 2019 müsse jedoch sicherstellen, dass ausreichend Mittel zur Verfügung stünden ausgehend davon, dass alle im Stellenplan aufgeführten Stellen ganzjährig besetzt wären. Zudem schlagen sich die Tariferhöhungen sowie steigende Erfahrungsstufen aller Stellen und die Stellenneubewertungen von einigen Stellen nieder. Wenn man die Gesamtzahl der Stellenanteile im Fachbereich aus 2018 (43,9 Stellen) und 2019 (43,9 Stellen) vergleiche, wäre zu sehen, dass hier keine personellen Veränderungen ursächlich seien. Mitglied Bartels teilt mit, dass er die Antwort nicht als befriedigend empfände.

 

Mitglied Weicht möchte wissen, wie auf Seite 245, Position 11 die doch sehr differierenden Personalaufwendungen zustande kämen.  Herr Dahms teilt mit, dass aufgrund neuer Zuordnungen und Verlagerungen von Aufgaben mehr als eine halbe Stelle weniger benötigt würde. Hierzu gehöre auch, dass Pflegefälle an den Kreis Kleve rückübertragen worden seien. Allerdings würde aufgrund von Rechtsänderungen auch die Rückkehr von Fällen erwartet.

 

Mitglied Weicht fragt, warum auf Seite 245, Position 16 eine Steigerung zum Ansatz 2018 in Höhe von ca. 20.000 € zu erkennen sei. Herr Dahms teilt hierzu mit, dass die einzelnen Positionen an die Ist-Ergebnisse der Vorjahre angepasst worden seien. Da es sich bei den ordentlichen Aufwendungen (Position 16) um die Zusammenfassung von acht verschiedenen Einzelpositionen handele, die jeweils anzupassen gewesen seien, käme es in der Summe auf einen Betrag von ca. 20.000 €.

 

Mitglied Hübers möchte wissen, warum es bis zum Jahr 2020 zu einer erheblichen Steigerung von Grundsicherungsfällen (Seite 247) käme. Herr Dahms führt aus, dass aufgrund der Gesetzesänderung im Bundesteilhabegesetz ein Anstieg der Fälle zu erwarten sei. Die Prognose sei noch nicht belastbar.

 

Mitglied Hübers möchte einen kurzen Überblick über die Probleme in der Arbeit mit Flüchtlingen bekommen (Seite 252). Hier führt Herr Dahms insbesondere die Sprachbarriere an, aber auch die Auflagen, wie Wohnsitzbindung bei Arbeitsaufnahme und der teilweise schnelle Übergang ins SGB II, da eine Integration dann zum größten Teil noch nicht erfolgt sei. 

 

Mitglied Weicht fragt, wie es auf Seite 260, Position 9 zu einer Absenkung des Ansatzes in 2019 um 5.000 € zum Ansatz von 2018 kommen könne.  Herr Dahms teilt mit, dass es aufgrund der geringeren Asylbewerberzahlen zu weniger Abnutzungen bzw. geringeren Bedarf, insbesondere in den größeren Unterkünften kommen würde.

 

Mitglied Bartels sagt, dass er sich an Fotos aus der Vergangenheit aus einer Küche erinnern könne, die keinen guten Pflegezustand wiedergegeben hätten.

Er fragt, ob dies immer noch der Fall sei. Herr Dahms teilt mit, dass insbesondere aufgrund der weitaus geringeren Belegungszahl eine bessere Pflege gegeben sei.

 

Mitglied Tepaß fragt, wieviel Menschen derzeit in der Unterkunft „Hotel zur Grenze“ untergebracht seien und ob der Versuch unternommen worden sei, den Mietvertrag vorzeitig aufzulösen. Herr Dahms teilt mit, dass aktuell dort ca. 12-14 Flüchtlinge untergebracht seien. Es sei in der jüngeren Vergangenheit nach seiner Kenntnis vom zuständigen Fachbereich Immobilien bereits Kontakt mit dem Vermieter aufgenommen worden, allerdings sei dieser nicht an einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses interessiert.

 

Mitglied Hübers fragt, ob die Seniorengesellschafter, die in den durch die Stadt Emmerich am Rhein geförderten Seniorengesellschafterkursen (Seite 261) ausgebildet worden seien auch eingesetzt würden. Hierzu führt Bürgermeister Hinze aus, dass er die Kurse zum Abschluss besuche, der letzte Kurs auch gut besucht gewesen sei, dies aber keine Garantie sei, dass die Seniorengesellschafter auch alle zum Einsatz kämen. Mitglied Hübers regte hierzu Werbung an.

 

Mitglied Tepaß möchte gerne nähere Erläuterungen zur Erstellung eines Gutachtens zum sozialen Wohnungsbau. Bürgermeister Hinze teilt mit, dass das Gutachten mit der Auftragsvergabe an die Fa. Empirica auf den Weg gebracht sei und das mit dem Ergebnis auf die Politik zugegangen würde. So seien ja auch bereits im vergangenen Monat alle Parteien zu dem Workshop diesbezüglich eingeladen gewesen.

 

Mitglied Bartels fragt, warum in den Leistungsmengen Wohngeldzahlfälle (Seite 262) zwischen dem Ergebnis 2017 und dem Ansatz 2019 eine Steigerung ersichtlich ist. Herr Dahms teilt mit, dass die neue Leistungsmenge sich an den Ist-Zahlen orientiert, eine gesetzliche Änderung sei hier nicht ursächlich.

 

Mitglied Gertsen beantragt nach Beschlussvorschlag abzustimmen.