Sitzung: 23.01.2019 Sozialausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 07 - 16 1743/2019
Beschlussvorschlag
Der Rat fasst den
Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget „Arbeit und
Soziales“ im Ergebnishaushalt auf 2.389.435,- € und im Finanzhaushalt auf
2.384.282,- € fest.
Die Vorsitzende
geht den bereits vorliegenden Entwurf zur Haushaltssatzung Seite für Seite
durch und bittet die Mitglieder bei Fragen um Wortmeldungen.
Mitglied Bartels
fragt zur Seite 244, Position 10, Personalauszahlungen, wie es sein könne, dass
zwischen dem Ergebnis von 2017 in Höhe von 2.150.682,83 € und dem Ansatz von
2019 mit 2.617.862 € eine Differenz von rund 500.000 € läge. Herr Dahms führt
dazu aus, dass hier unterschiedliche Dinge verglichen würden. Das Ergebnis 2017
berücksichtige ausschließlich tatsächlich angefallene Personalkosten.
Beispielsweise unbesetzte Stellen, Mitarbeitende in Elternzeit oder im
Krankengeldbezug erzeugten hier keine Kosten. Die Planung 2019 müsse jedoch
sicherstellen, dass ausreichend Mittel zur Verfügung stünden ausgehend davon,
dass alle im Stellenplan aufgeführten Stellen ganzjährig besetzt wären. Zudem
schlagen sich die Tariferhöhungen sowie steigende Erfahrungsstufen aller
Stellen und die Stellenneubewertungen von einigen Stellen nieder. Wenn man die
Gesamtzahl der Stellenanteile im Fachbereich aus 2018 (43,9 Stellen) und 2019
(43,9 Stellen) vergleiche, wäre zu sehen, dass hier keine personellen
Veränderungen ursächlich seien. Mitglied Bartels teilt mit, dass er die Antwort
nicht als befriedigend empfände.
Mitglied Weicht
möchte wissen, wie auf Seite 245, Position 11 die doch sehr differierenden
Personalaufwendungen zustande kämen.
Herr Dahms teilt mit, dass aufgrund neuer Zuordnungen und Verlagerungen
von Aufgaben mehr als eine halbe Stelle weniger benötigt würde. Hierzu gehöre
auch, dass Pflegefälle an den Kreis Kleve rückübertragen worden seien.
Allerdings würde aufgrund von Rechtsänderungen auch die Rückkehr von Fällen
erwartet.
Mitglied Weicht
fragt, warum auf Seite 245, Position 16 eine Steigerung zum Ansatz 2018 in Höhe
von ca. 20.000 € zu erkennen sei. Herr Dahms teilt hierzu mit, dass die
einzelnen Positionen an die Ist-Ergebnisse der Vorjahre angepasst worden seien.
Da es sich bei den ordentlichen Aufwendungen (Position 16) um die
Zusammenfassung von acht verschiedenen Einzelpositionen handele, die jeweils
anzupassen gewesen seien, käme es in der Summe auf einen Betrag von ca. 20.000
€.
Mitglied Hübers
möchte wissen, warum es bis zum Jahr 2020 zu einer erheblichen Steigerung von
Grundsicherungsfällen (Seite 247) käme. Herr Dahms führt aus, dass aufgrund der
Gesetzesänderung im Bundesteilhabegesetz ein Anstieg der Fälle zu erwarten sei.
Die Prognose sei noch nicht belastbar.
Mitglied Hübers
möchte einen kurzen Überblick über die Probleme in der Arbeit mit Flüchtlingen
bekommen (Seite 252). Hier führt Herr Dahms insbesondere die Sprachbarriere an,
aber auch die Auflagen, wie Wohnsitzbindung bei Arbeitsaufnahme und der
teilweise schnelle Übergang ins SGB II, da eine Integration dann zum größten
Teil noch nicht erfolgt sei.
Mitglied Weicht
fragt, wie es auf Seite 260, Position 9 zu einer Absenkung des Ansatzes in 2019
um 5.000 € zum Ansatz von 2018 kommen könne.
Herr Dahms teilt mit, dass es aufgrund der geringeren Asylbewerberzahlen
zu weniger Abnutzungen bzw. geringeren Bedarf, insbesondere in den größeren
Unterkünften kommen würde.
Mitglied Bartels
sagt, dass er sich an Fotos aus der Vergangenheit aus einer Küche erinnern
könne, die keinen guten Pflegezustand wiedergegeben hätten.
Er fragt, ob dies
immer noch der Fall sei. Herr Dahms teilt mit, dass insbesondere aufgrund der
weitaus geringeren Belegungszahl eine bessere Pflege gegeben sei.
Mitglied Tepaß
fragt, wieviel Menschen derzeit in der Unterkunft „Hotel zur Grenze“
untergebracht seien und ob der Versuch unternommen worden sei, den Mietvertrag
vorzeitig aufzulösen. Herr Dahms teilt mit, dass aktuell dort ca. 12-14
Flüchtlinge untergebracht seien. Es sei in der jüngeren Vergangenheit nach
seiner Kenntnis vom zuständigen Fachbereich Immobilien bereits Kontakt mit dem
Vermieter aufgenommen worden, allerdings sei dieser nicht an einer vorzeitigen
Beendigung des Mietverhältnisses interessiert.
Mitglied Hübers
fragt, ob die Seniorengesellschafter, die in den durch die Stadt Emmerich am
Rhein geförderten Seniorengesellschafterkursen (Seite 261) ausgebildet worden
seien auch eingesetzt würden. Hierzu führt Bürgermeister Hinze aus, dass er die
Kurse zum Abschluss besuche, der letzte Kurs auch gut besucht gewesen sei, dies
aber keine Garantie sei, dass die Seniorengesellschafter auch alle zum Einsatz
kämen. Mitglied Hübers regte hierzu Werbung an.
Mitglied Tepaß
möchte gerne nähere Erläuterungen zur Erstellung eines Gutachtens zum sozialen
Wohnungsbau. Bürgermeister Hinze teilt mit, dass das Gutachten mit der
Auftragsvergabe an die Fa. Empirica auf den Weg gebracht sei und das mit dem
Ergebnis auf die Politik zugegangen würde. So seien ja auch bereits im
vergangenen Monat alle Parteien zu dem Workshop diesbezüglich eingeladen
gewesen.
Mitglied Bartels
fragt, warum in den Leistungsmengen Wohngeldzahlfälle (Seite 262) zwischen dem
Ergebnis 2017 und dem Ansatz 2019 eine Steigerung ersichtlich ist. Herr Dahms
teilt mit, dass die neue Leistungsmenge sich an den Ist-Zahlen orientiert, eine
gesetzliche Änderung sei hier nicht ursächlich.
Mitglied Gertsen
beantragt nach Beschlussvorschlag abzustimmen.