Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget „Asyl und Integration“ im Ergebnishaushalt auf 121.035,- € und im Finanzhaushalt auf 120.691,- € fest.

 

 


 

Mitglied Weicht bittet um Erläuterung der Komm-An-Mittel, Seite 130. Herr Barfuß erklärt, dass es sich hierbei um Landesmittel handle, die für einzelne Förderungen, wie z.B. für Sprach- und Integrationskurse zur Verfügung stünden.

 

Mitglied Bartels fragt, warum in der Leistungsmenge „Gemeldete Nicht-Deutsche in Emmerich“ mit 8.700 Personen (Seite 132) angegeben seien und nicht wie im Vorjahr weniger Personen zu verzeichnen wären. Herr Barfuß teilt mit, dass die Haushaltssatzung bereits im Juni 2018 erarbeitet wurde und eine genaue Zahl noch nicht absehbar sei. 

 

Herr Dahms geht auf den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zur erneuten Behandlung des Förderantrages des Caritasverbandes Kleve e.V. zur Unterstützung der Flüchtlings-und Sozialberatung ein. Er führt mediengestützt aus, dass die Bruttopersonalkosten bei der Caritas von 2017 bis 2019 um 15,6 % angestiegen seien. Aufgrund dieser Steigerung beantragt die Caritas für das Jahr 2019 eine Erhöhung der Förderung der Stadt Emmerich am Rhein statt wie bisher von 15.000 € auf 17.340 €. Der Ursprungsbetrag von 15.000 € resultiere aus dem Jahr 2017. Hinzu käme, dass im Jahr 2018 ein Personalwechsel vorgenommen worden sei. Im Rahmen der Einstellung sei eine Mitarbeiterin eingestellt worden, die in eine höhere Erfahrungsstufe aufgrund der größeren Vorerfahrung eingruppiert worden sei. Ein weiterer Erhöhungsgrund seien Tariferhöhungen der letzten zwei Jahre.

 

Mitglied Gertsen erklärt, dass damit alle offenen Fragen zum Antrag der Caritas geklärt seien.

 

Mitglied Weicht bittet um den Vierteljahresbericht aus dem letzten Quartal der Caritas.

Dieser soll der Niederschrift beigefügt werden.

 

Es wird der Antrag gestellt über den Beschlussvorschlag laut Vorlage zuzüglich der Erhöhung des Zuschussbedarfs um 2.340,-€ (Caritas-Antrag) zu entscheiden.