Bürgermeister Hinze teilt mit, dass am Nachmittag sowohl ein Gespräch zwischen Herrn Schoofs und der Verwaltung und ein Gespräch zwischen den Fraktionsvorsitzenden, Herrn Schoofs und der Verwaltung stattgefunden haben. Danach erfolgte abschließend noch ein Pressegespräch. Fakt ist, dass er dem Generalunternehmer gekündigt hat. Die Verwaltung hat ihm unmissverständlich deutlich gemacht, dass man sehr verärgert über die Entwicklung ist. Herr Schoofs wird an dem Projekt weiter festhalten und der Verwaltung in den nächsten 3 Wochen einen Projektplan vorlegen, woraus entsprechende Zeiten ablesbar sind und wie die zukünftigen Pläne aussehen. Herr Schoofs hat aus eigenen Reihen ein neues Projektteam zusammengestellt und sich zusätzlich noch Hilfe von außerhalb dazu geholt. Er wird das Projekt eigenständig weiterführen. Die Zusammenarbeit mit der Stadt war in letzter Zeit mangelhaft und es hat in letzter Zeit Kommunikationsprobleme gegeben und es ist nicht zur Zufriedenheit der Verwaltung gelaufen. Man wird sich zukünftig in einem 14-tägigen Rhythmus über die neuesten Entwicklungen verständigen, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Die Erdarbeiten wurden nicht vom Generalunternehmer sondern von einem Emmericher Unternehmen durchgeführt und werden auch bald fortgesetzt werden. Die Unterbrechung erfolgte deshalb, da die zuletzt abgetragene Erdschicht nicht auf dem Kasernengelände verwendet wurde und man steht mit dem Kreis Kleve nunmehr in Kontakt, wie die Entsorgung zu erfolgen hat. Die Maßnahme wird durch die Denkmalpflege weiterhin begleitet. Hinsichtlich der Statik ist zu sagen, dass die Fa. Schoofs Immobilien mit einem entsprechenden Statiker in Kontakt steht, so dass diese Arbeiten auch zum Ende gebracht werden können.

Herr Schoofs hat ferner mitgeteilt, dass man mit EDEKA einig geworden ist. Dies wurde von Seiten Edeka in einem persönlichen mit dem Ersten Beigeordneten Dr. Wachs bestätigt. Ergänzend ist geplant, ein Geschäft für Tiernahrungsmittel anzusiedeln. Gewünscht ist ferner ein Action-Markt oder Rossmann.

Zur Frage, ob man aus dem Vertrag aussteigen kann, teilt Bürgermeister Hinze mit, dass derzeit keine rechtliche Möglichkeit gegeben ist, den Vertrag mit Herrn Schoofs zu kündigen. Auch ist ihm nicht vorzuwerfen, dass er den Vertrag nicht einhalten kann. Auch wenn man aus dem Vertrag aussteigen könnte, hätte man keine Verfügung über das Grundstück, da es sich nicht im Eigentum der Stadt Emmerich befindet. Auch müsste man mit einer großen Schadensforderung rechnen, da der Investor und Edeka sich mittlerweile einig geworden sind und diese dann mit Verlusten zu rechnen hätten.

Städtebaulich wurden von der Verwaltung die Ziele Handel und Wohnen für den Bereich festgesetzt, um die Innenstadt zu entwickeln. Dieses Ziel sollte auch bei den Diskussionen um den Investor nicht aus den Augen verloren werden. Würde man sich aus dem Vertrag lösen würde es für Emmerich für den Bereich auch bedeuten, dass die nächsten 5 Jahre dort erstmal nichts passieren wird, was wiederum kontraproduktiv für Emmerich wäre.

 

Ergänzend führt Erster Beigeordneter Dr. Wachs die rechtliche Sichtweise aus. Der Beauftragte der Firma Edeka bestätigte, dass sich beide Parteien handelseinig sind. Es werden zwei Dinge verfolgt: zum einen haben Edeka und die Schoofsgruppe beschlossen, das Projekt auf Grundlage des momentan geltenden Bebauungsplanes umzusetzen. Weiter hat Edeka (Generalmieter) darüber hinaus geplant, entsprechende Unternehmen anzusiedeln. Als erste Variante ist ein 1.300 qm großer Vollsortimenter geplant. Als zweites ist für die restlichen Flächen ein Zoofachgeschäft angedacht. Als drittes ist ein Drogeriemarkt oder ein sogenannter Action-Markt geplant. Für die Ansiedlung eines Vollsortimenters ist keine Bebauungsplanänderung erforderlich, da im heutigen Bebauungsplan eine solche Planung abgebildet ist. Das gleiche gilt für die Ansiedlung eines Zoofachgeschäftes; in Form einer Befreiung könnte man einen solchen zulassen.

Hinsichtlich der Beurteilung eines Action-Marktes führt er aus, dass dieser über eine große Sortimentsliste verfügt, wobei er wechselweise die Sortimente unterbringt. Jedes Sortiment ist mit relativ kleinen Verkaufsflächen belegt (80 qm - 150 qm). Bei der Prüfung im Rahmen des bestehenden Bebauungsplanes gelangt man zu dem Ergebnis, dass es nicht deckungsgleiche Mengen gibt (d. h. in bestimmten Sortimenten ist die Größe nicht so abgebildet). Um die Ansiedlung eines Action-Marktes, welcher auch von der Verwaltung präferiert wird, zu realisieren, müsste der Bebauungsplan geändert werden. Eine Änderung des Einzelhandelskonzeptes ist nicht erforderlich. Dieses sieht vor, dass im Versorgungszentrum Emmerich innenstadtrelevante Sortimente möglich sind; ein Action-Markt würde dem nicht widersprechen. Eine Bebauungsplanänderung dauert in der Regel 6-12 Monate; der Zeitrahmen ist aus dem gesetzlichen Rahmen vorgegeben. Der Plan und die Begründung zu diesem Bebauungsplan müssten nicht angegangen werden. Das Gebäude kann so gebaut werden, wie es beschlossen wurde. Allein die Sortimentsliste müsste angepasst werden. Die Zulässigkeit der Sortimente ist gegeben, in einem weiteren Schritt muss geprüft werden, ob die Sortimente verträglich zur Innenstadt sind. Verwaltungsseitig wird da auch keine Sorge gesehen, da die einzelnen Sortimente in ihrer Verkaufsfläche sehr gering sind. Aus Sicht der Verwaltung hat man es hier mit einer bewältigbaren Aufgabe zu tun, die durchaus innerhalb der Zeit von 6-12 Monaten erledigt sein wird. Das eigentliche Verfahren „Bau des Gebäudes“ und die Änderung des Bebauungsplanes werden parallel ablaufen. Die Edeka hat sich verpflichtet, das Ganze auf Grundlage des vorliegenden Vertrages umzusetzen.

Die Bezirksregierung wird immer im Vorgang des Bebauungsplanes beteiligt, wenn sich ein Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt oder das Flächennutzungsplanverfahren parallel läuft. Beim Neumarkt handelt es sich um einen Flächennutzungsplan, der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Neumarkt geändert wurde. Die Bezirksregierung hatte dem damals zugestimmt, weil ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ ausgewiesen wurde. Man befindet sich bei der Planung innerhalb der planerischen Vorgaben, so dass die Bezirksregierung nicht als Genehmigungsbehörde zu beteiligen ist. Sie ist als Träger öffentlicher Belange in das Verfahren einzubeziehen und wird eine entsprechende Stellungnahme abgeben.