Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

1.    Der Rat beschließt die gemäß § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse eingeräumte und nunmehr ausgeweitete Verfahrenserleichterung wahrzunehmen und die Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2017 im beschleunigten Verfahren aufzustellen.

2.      Der Rat hebt den Beschluss vom 06.11.2018 hinsichtlich Verweisung an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 gem. § 116 Abs. 6 GO NRW auf.


 

Über den Antrag von Mitglied Jansen, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.

 

Mitglied Kulka nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.