Mitglied Bongers teilt mit, dass unter Tagesordnungspunkt 18 der Niederschrift vom 18.12.2018 das Abstimmungsergebnis nicht korrekt sei. Dort wurden 60 Gegenstimmen aufgezeigt.

 

Die Verwaltung sagt eine Korrektur zu.

 

Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.