Sitzung: 26.02.2019 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 14 - 16 1778/2019
Beschlussvorschlag
1. Der Rat
beschließt die gemäß § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung
kommunaler Gesamtabschlüsse eingeräumte und nunmehr ausgeweitete Verfahrenserleichterung
wahrzunehmen und die Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2017 im
beschleunigten Verfahren aufzustellen.
2. Der Rat
hebt den Beschluss vom 06.11.2018 hinsichtlich Verweisung an den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 gem. § 116
Abs. 6 GO NRW auf.
Über den gestellten Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.