Sitzung: 27.02.2019 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Es bestehen keine Einwände gegen die gemäß §
23 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung
vorgeschriebene Niederschrift und sie wird vom Vorsitzenden und der
Schriftführerin unterzeichnet.