Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

 

  1. Der Betriebsausschuss nimmt den Handlungsplan „Sauberkeit“ der KBE zur Kenntnis.

 

  1. Der Betriebsausschuss beschließt zunächst versuchsweise und für zwei Jahre befristet die Schaffung einer zusätzlichen Kolonne, bestehend aus 4 Personen aus dem Förderbereich § 16 i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Hierzu wird der Wirtschaftsplan der KBE derart angepasst, dass ein zusätzliches Pritschenfahrzeug angeschafft werden kann (Wert 35.000 € netto). Weiterhin werden zusätzlich 20.000 € laufender Kosten eingeplant. Direkte Lohnkosten entstehen der KBE hierdurch nicht.

Herr Antoni erläutert nochmals zusammenfassend die Vorlage zum Antrag der BGE zum Thema „Unsere saubere Stadt“. Die KBE hat einen Handlungsplan aufgestellt, wie den anstehenden Problemen möglichst effektiv entgegengewirkt werden soll. Grundlagen für die Handlungsbasis der KBE als im Auftrag der Stadt Emmerich am Rhein ausführendes Organ sind Gesetze, Richtlinien und entsprechende Satzungen. Dort sind die Pflichten und Rechte der KBE aber auch der Grundstückseigentümer geregelt. Für die Sauberkeit sind dies besonders die Satzungen zur Abfallentsorgung und der Straßenreinigung.

Wie beim Abwasser, besteht auch bei der Abfallentsorgung der Anschluss- und Benutzungszwang für die jeweiligen Grundstückseigentümer für alle anfallenden Abfälle. Sie sind auch immer die Gebührenpflichtigen. Bei Verstößen gegen die Regeln entsteht der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Hier ist die Beweislage jedoch oft schwierig. Ähnlich wie bei Verstößen im Straßenverkehr, gibt es ein entsprechendes Prozedere, um eine Ordnungswidrigkeit nachzuweisen. Gelingt dies, kann ein entsprechendes Bußgeld gefordert werden.

Ca. 400 Fälle von „wilden Müllablagerungen“ werden jährlich abgearbeitet. Die Verstöße werden entweder von eigenen Mitarbeitern, Meldungen von Bürgern oder über den Mängelmelder der Stadt gesammelt. In der Regel werden die Verstöße in 1- 2 Werktagen beseitigt – u.a. durch die schon jetzt bestehende Kolonne aus 1-€-Jobbern. Zur Unterstützung dieser Arbeiten plant die KBE die Einrichtung einer weiteren Kolonne. Seit dem 01.01.2019 bestehen hierzu neue Förderungsmöglichkeiten gemäß § 16 i SGB II. In den ersten zwei Jahren wird diese Maßnahme zu 100 % gefördert. Für die KBE entstehen hierbei die Kosten für die Anschaffung einer weiteren Pritsche sowie für die Bereitstellung von Arbeitskleidung.

 

Mitglied Weicht lobt seitens der BGE die umfangreiche Vorlage mit dem zugehörigen Beschlussvorschlag. Besonders die Verbesserungen im Bereich der Sperrgutabfuhr finden seine Zustimmung.

Mitglied Baars begrüßt ebenfalls im Namen seiner Fraktion die ausführliche Vorlage mit den geplanten Maßnahmen. Auf seine Nachfrage zum aktuellen Thema hinsichtlich des Problems der Müllsituation bei Objekten, in denen Leiharbeiter untergebracht sind, weist Herr Antoni nochmals auf den Anschluss- und Benutzungszwang hin. Hier muss aber zunächst eine solide Rechtsgrundlage geschaffen werden, um hier nachhaltig handeln zu können. Parallel würde aber schon das Gespräch mit den betreffenden Eigentümern gesucht, um eine Verbesserung der Zustände zu erreichen.

Auch für die CDU-Fraktion bekundet Mitglied Spiegelhoff seine Zustimmung zu der unterbreiteten Vorlage. Er bittet zudem um regelmäßige Berichterstattung.

Mitglied Hövelmann signalisiert für ihre Fraktion grundsätzlich die Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag, hat aber ihrerseits Anregungen zur Schaffung der geplanten „2. Kolonne“. Mit Blick auf die hier notwendige Motivation der Kräfte gibt sie zu bedenken, dass man doch besser Menschen aus dem Bereich der Lebenshilfe eine weitere Chance geben sollte. Diese haben bereits in der Vergangenheit ihr Engagement bewiesen und werden auch in der Bevölkerung positiv angenommen.

Herr Schaffeld bestätigt diese Einschätzung, weist aber auf den Aspekt der Kostenneutralität hin. Er schließt den künftigen Einsatz von weiteren Kräften aus der Lebenshilfe jedoch nicht aus.

 

Mitglied Weicht stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.