Sitzung: 23.01.2019 Sozialausschuss
Mitglied Tepaß möchte wissen, wann das
neue Gesetz zur Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen zum Tragen kommen würde.
Herr Dahms teilt mit, dass es sich
hierbei um § 16i SGB II handelt, der im Bundesgesetzblatt vom 20.12.2018
veröffentlicht worden sei. Weiterhin führt er aus, dass dieser zum 01.01.2019
in Kraft getreten sei und die Arbeitsvermittlung bereits damit befasst wäre,
allerdings eine Vorlaufzeit benötigt werde. Es müssten zunächst Kunden
akquiriert werden. Derzeit gäbe es bereits eine Nachfrage für 6 Stellen. Er sei
zuversichtlich, dass im 1. Quartal 2019 mit der Arbeitsaufnahme begonnen werden
könne.