Weiterhin teilt der Bürger mit, dass auf einem Grundstück Bahnhofstraße/Industriestraße Garagen stünden, die sich in seinem Eigentum befänden und saniert werden müssten. Für dieses Bauvorhaben benötigte er, da er die Garagen abgebrochen habe, eine Eintragung im Baurecht.

Er bittet um Auskunft darüber, warum der Neubau der Garagen die Abstimmung mit den Nachbarn voraussetze und dieses bei Massenunterkünften, die am Geistmarkt gebaut würden, nicht erforderlich sei.

Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass es nicht der Fall sei, dass von deutschen Mitbürgern Gesetze eingehalten werden müssen und von den ausländischen Mitbürgern nicht. Zurzeit würden in dem angesprochenen Gebäude Sanierungsarbeiten vorgenommen, die auch vom zuständigen Fachbereich engmaschig kontrolliert würden. Das Gebäude sei als Beherbergungsbetrieb genehmigt und dürfe auch weiter so genutzt werden. Im früheren Restaurant dürfen keine Übernachtungsmöglichkeiten geschaffen werden. Hier liege keine Nutzungsänderung vor.