Der Petent der Eingabe, die als Tagesordnungspunkt 14 heute behandelt wird fragt nach, ob die Verwaltung kein Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund seiner Beschwerden einleiten könne. Er nennt noch einige Nachbarn, die sich bei der Verwaltung diesbezüglich beschwert hätten und fragt nach, wie viele Beschwerden noch eingereicht werden müssten, bis die Verwaltung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten könne.  Er selber habe von Mitte Mai bis heute 23 Seiten Lärmprotokoll geführt. Bei schönem Wetter säßen ca. 31 Leute im Garten zu feiern, die reichlich Alkohol trinken und mit zunehmendem Alkohol würde es immer lauter.

Hinzu komme noch, dass die Immobilien, die an dieses Grundstück grenzten, im Wert stark gefallen seien und an einen Verkauf gar nicht zu denken sei.

 

Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass der Verwaltung sehr wohl die Beschwerden und Ängste der dort wohnenden Nachbarn bekannt seien und regelmäßig Kontrollen dort durchgeführt würden.

 

Aufgrund der Mitteilung durch den Vorsitzenden weist der Bürger darauf hin, dass vor den angekündigten Kontrollen in der angesprochenen Immobilie aufgeräumt, geputzt und Müll weggeräumt würde. Nach den Kontrollen sei der alte Zustand schnell wiederhergestellt.

 

Der Vorsitzende macht nochmals deutlich, dass die Verwaltung jede Möglichkeit ausschöpfe, leider könnten nur angekündigte Kontrollen durchgeführt werden und die Eingriffsmöglichkeiten seien sehr begrenzt, wie in der Vorlage deutlich gemacht werde.

Auch mit den Zeitarbeitsfirmen, die diese Arbeiter beschäftigen, stünde die Verwaltung regelmäßig in Kontakt, um Abhilfe zu schaffen.

 

Der angesprochene Brandschutz würde von den zuständigen Fachbereichen in diesen Immobilien kontrolliert.

 

Da der Rahmen der Einwohnerfragestunde hier zur Klärung der Angelegenheit nicht ausreiche, bietet der Vorsitzende an, ein persönliches Gespräch zu führen.