Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1*) gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. § 19 Abs. 3  KiBiz die in der  (Anlage 2*) aufgelisteten Plätze in Kindertages-einrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf gemäß § 21 Abs. 1 KiBiz für das Kindergartenjahr 2019/2020. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege gem. § 22 KiBiz.

 


 

Als Tischvorlagen werden verteilt:

-       Kindergartenbedarfsplan / Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanlung 2019/2020 (Anlage 1)

-       Kindergartenbedarfsplan / Gruppenform und Betreuungsumfang einschließlich Pauschalmeldung Tagespflege Kindergartenjahr 2019/2020 (Anlage 2)

 

Mitglied Schaffeld bittet darum, diese Anlagen künftig nicht mehr erst als Tischvorlage, sondern so rechtzeitig vor der Sitzung den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen, sodass diesen eine bessere Vorbereitung auf den Tagesordnungspunkt ermöglicht wird.

 

Einleitend erläutert Frau Bremer kurz die Verwaltungsvorlage und weist insbesondere auf den Anstieg der Nachfrage nach U3-Plätzen hin. Hierfür sei ein Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren dringend erforderlich. Schwerpunkt müsse hierbei die Neugewinnung und Qualifizierung von Tagesmüttern sein.

 

Die Tischvorlagen werden verwaltungsseitig durch Frau Sluyter erläutert.

Bei den Kindern im Alter von 3-6 Jahren bestehe – sofern alle vorhandenen Kapazitäten ausgeschöpft werden -  eine Bedarfsdeckungsquote von 99%. Berücksichtigt sei hier die Möglichkeit, eine 4. Gruppe sowie auch noch evtl. eine 5. Gruppe für U3-Kinder zu schaffen. Zu realisieren sei dies jedoch nur bei genügend Anmeldungen für eine volle Gruppe. Daher sei das Anmeldeverhalten der Eltern abzuwarten. Für Kinder im Alter von 0-3 Jahren bestehe einschließlich der Kindertagespflege eine Bedarfsdeckungsquote von 32,16 %.

Die Verwaltung möchte auch in der Kindertagespflege weiter ausbauen, um zusätzliche Plätze zu schaffen. Sofern hier nicht genügend Plätze geschaffen werden können, bestehe wie erwähnt die Möglichkeit, die 5. Gruppe in der AWO Kita anzubieten. Hier sei jedoch Voraussetzung, dass die Eltern ihre Kinder tatsächlich für diese Gruppe anmelden. 

 

Über den Antrag von Mitglied Weicht, gemäß Vorlage der Verwaltung zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.