Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt auf Grundlage des § 21b KiBiz, vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz, für das Kindergartenjahr 2019/2020 die Kindertageseinrichtungen

Nr. 1 bis 10 (Anlage 1 zu TOP 4 u. 5) in die Förderungen aufzunehmen. Je Förderpaket werden 5.000 € bewilligt.

 


 

Über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschießen, lässt der Vorsitzende abstimmen.