Sitzung: 12.03.2019 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04 - 16 1811/2019
Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt auf Grundlage des § 21b KiBiz, vorbehaltlich
der Verabschiedung des Gesetzes für
einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz, für das Kindergartenjahr 2019/2020 die
Kindertageseinrichtungen
Nr. 1 bis 10 (Anlage 1
zu TOP 4 u. 5) in die Förderungen aufzunehmen. Je Förderpaket werden 5.000 €
bewilligt.
Über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschießen, lässt der Vorsitzende abstimmen.