Ein Einwohner meldet sich zu Wort und merkt an, dass im Bahnhof der Stadt Emmerich am Rhein wenig getan würde hinsichtlich der Barrierefreiheit. Er möchte wissen, ob eine Einklage hinsichtlich der Barrierefreiheit möglich sei. Sollte dies der Fall sein, möchte er wissen, ob man sich auf § 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) berufen könne. Der Notstand sei bereits lange Zeit bekannt, Abhilfe sei allerdings bisher nicht erfolgt. Bürgermeister Hinze teilt mit, dass er die Auffassung hinsichtlich des Bahnhofs der Stadt Emmerich am Rhein teile. Letzte Gespräche hätte es hinsichtlich einer Mobilitätsoffensive 2020 gegeben. Weitere Informationen würden der Stadt Emmerich am Rhein nicht erteilt, sondern könnten allenfalls der Presse entnommen werden. Aus diesem Grunde sei ein Gespräch mit dem NRW-Beauftragten hinsichtlich des schlechten Zustandes des Bahnhofs anberaumt. Ob dieses Gespräch jedoch zum gewünschten Erfolg führe sei fraglich.

Die Vorsitzende regt an, von Seiten der Seniorenvertretung schriftlich an den Konzernbeauftragten heranzutreten und nochmal auf die Missstände hinzuweisen. Dies wird begrüßt. Bürgermeister Hinze wird hierzu die Adresse zur Verfügung stellen. Ebenso sagt er zu sich zu erkundigen, ob eine Einklage möglich sei.