Sitzung: 26.06.2019 Sozialausschuss
Die gemäß §
23 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Festlegung
vorgelegte Niederschrift wird mit 14 Stimmen, 1 Enthaltung genehmigt. Sie wird
von der Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.