Sitzung: 09.04.2019 Rat
Vorlage: 04 - 16 1823/2019/1
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den
Neubau des Gesamtschulstandortes am Brink nach dem in der Sitzung vorgestellten
Planungsentwurf - zzgl. der in der Sitzung angesprochenen Erweiterungsoption ZU
3 (Ertüchtigung Rohbau für eine optionale Aufstockung).
Stimmen dafür
29 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 2
Beschlussvorschlag
‚Der Rat
beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, das stadtgeschichtlich bedeutsame
Wandmosaik des Emmericher Künstlers Bernd Terhorst vor dem Abriss des alten
Brinkgebäudes der Gesamtschule zu sichern und an einer geeigneten Stelle für
die Öffentlichkeit und Nachwelt zu erhalten. Zur Finanzierung ist vorrangig zu
prüfen, ob freiwillige Spenden, Stiftungs- und / oder Fördermittel eingesetzt
werden können. Der Rest ist über den städt. Haushalt abzudecken.‘
Stimmen dafür
30 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 1
Mitglied Dr.
Reintjes stellt im Namen der CDU- und BGE-Fraktion den Antrag, den
Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass die Verwaltung beauftragt
werde, das Wandmosaik des Emmericher Künstlers Bernd Terhorst vor dem Abriss zu
retten. In den letzten Tagen haben viele Gespräche mit Kunstschaffenden in der
Stadt Emmerich stattgefunden, dieses Wandmosaik zu erhalten. Auch sei
finanzielle Unterstützung zum Erhalt des Kunstwerkes zugesagt. Die Verwaltung
möge bitte prüfen, ob freiwillige Spenden und auch Fördermittel eingesetzt
werden können, der Restbetrag müsse dann durch den städt. Haushalt ergänzt
werden. Der schriftliche Antrag (sh. Anlage zur Niederschrift) liege der
Verwaltung bereits vor.
Der Vorsitzende
teilt hierzu mit, dass schon erste Gespräche hierzu stattgefunden hätten. Er
bittet um eine Liste, welche Bürger sich hier finanziell einbringen wollen.
Mitglied Schaffeld
schlägt vor, über diesen Teil erst dann zu entscheiden, wenn konkrete Zahlen
der Finanzierung vorlägen und der weitere Weg, z. B. der Abbau und Sicherung
des Wandmosaiks, konkret vorgegeben sei.
Mitglied Kukulies
unterstützt den Antrag der CDU und der BGE außerordentlich. Er schlägt vor,
über diese Angelegenheit gesondert abzustimmen und dann an den Kulturausschuss
zu verweisen. So könne dort in aller Ruhe hierüber beraten werden. Er stellt
den entsprechenden Antrag.
Mitglied Dr. Reintjes
hält eine Verweisung an den Kulturausschuss nicht für sinnvoll. Dieses Thema
sei schon in den Ausschüssen ausgiebig beraten worden.
Mitglied Leypoldt
verweist auch auf die in den vorherigen Sitzungen stattgefundene Beratung. Das
Ansinnen seiner Fraktion, dieses Mosaik zu erhalten, sei dort schon deutlich
geworden. Die für die Erhaltung des Mosaiks benötigte Summe sei auch vom
Architekten im Schulausschuss benannt worden. Die Verwaltung sollte heute
beauftragt werden, entsprechende Schritte einzuleiten.
Der Vorsitzende
fasst noch einmal kurz die vorliegenden Anträge, die gestellt wurden, zusammen:
1.
Antrag,
gemäß Vorlage zu entscheiden,
2.
Ergänzungsantrag
der CDU- und BGE-Fraktion und
3.
der
Verweisungsantrag an den Kulturausschuss von Mitglied Kukulies.„
Er lässt über die
vorliegenden Beschlussvorschläge abstimmen.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den
Neubau des Gesamtschulstandortes am Brink nach dem in der Sitzung vorgestellten
Planungsentwurf - zzgl. der in der Sitzung angesprochenen Erweiterungsoption ZU
3 (Ertüchtigung Rohbau für eine optionale Aufstockung).
Stimmen dafür
29 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 2
Nun lässt der Vorsitzende erst über den Verweisungsantrag von Mitglied Kukulies
abstimmen.
Beschlussvorschlag
Der Rat verweist
den Antrag, der CDU- und BGE-Fraktion an den Kulturausschuss.
Stimmen dafür
4 Stimmen dagegen 26 Enthaltungen 1
Jetzt stellt der
Vorsitzende den Antrag der CDU- und BGE-Fraktion zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt,
die Verwaltung zu beauftragen, das stadtgeschichtlich bedeutsame Wandmosaik des
Emmericher Künstlers Bernd Terhorst vor dem Abriss des alten Brinkgebäudes der
Gesamtschule zu sichern und an einer geeigneten Stelle für die Öffentlichkeit
und Nachwelt zu erhalten. Zur Finanzierung ist vorrangig zu prüfen, ob
freiwillige Spenden, Stiftungs- und / oder Fördermittel eingesetzt werden
können. Der Rest ist über den städt. Haushalt abzudecken.
Stimmen dafür
30 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 1