Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1         Der Rat beschließt, dass die Belange der Gebietsentwässerung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.2         Der Rat beschließt, dass die Belange der Feuerwehr mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.3         Der Rat beschließt, dass die Belange der Kampfmittelbeseitigung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.4         Der Rat beschließt, dass die Anregung der Unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich der Festsetzung von Baumstandorten zum festgesetzten Pflanzgebot mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.5         Der Rat beschließt, dass die Belange des Artenschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.6         Der Rat beschließt, dass der Belang der Regenwasserbeseitigung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.7         Der Rat beschließt, dass der Belang der Bodendenkmalpflege mit den Ausführungen der Verwaltung und der Ergänzung der Hinweise abgewogen ist.

 

1.8         Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Festsetzung des Anbindungsweges als öffentliche Verkehrsfläche sowie die Anregung bzgl. der Einrichtung eines Sammelplatzes für Müllgefäße im Plangebiet mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.9       Der Rat beschließt, dass der Belang „Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge“ in Bezug auf die Lage des Plangebietes innerhalb des Hochwasserrisikogebietes des Rheins mit der Ergänzung der Begründung gemäß den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den beiliegenden Vertragsentwurf als städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans N 10/2 -Hohe Sorge / Südwest-.

 

Zu 3)

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans „1. Änderung des Bebauungsplans N 10/2 -Hohe Sorge / Südwest-“ mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


 

Der Vorsitzende stellt den Antrag von Mitglied Jansen, gemäß Vorlage zu beschließen, zur Abstimmung.