Sitzung: 09.04.2019 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1814/2019
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1
Der
Rat beschließt, dass die Belange der Gebietsentwässerung mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen sind.
1.2
Der
Rat beschließt, dass die Belange der Feuerwehr mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
1.3
Der
Rat beschließt, dass die Belange der Kampfmittelbeseitigung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.4
Der
Rat beschließt, dass die Anregung der Unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich
der Festsetzung von Baumstandorten zum festgesetzten Pflanzgebot mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.5
Der
Rat beschließt, dass die Belange des Artenschutzes mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
1.6
Der
Rat beschließt, dass der Belang der Regenwasserbeseitigung mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
1.7
Der
Rat beschließt, dass der Belang der Bodendenkmalpflege mit den Ausführungen der
Verwaltung und der Ergänzung der Hinweise abgewogen ist.
1.8
Der
Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Festsetzung des Anbindungsweges als
öffentliche Verkehrsfläche sowie die Anregung bzgl. der Einrichtung eines
Sammelplatzes für Müllgefäße im Plangebiet mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
1.9 Der
Rat beschließt, dass der Belang „Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge“ in
Bezug auf die Lage des Plangebietes innerhalb des Hochwasserrisikogebietes des
Rheins mit der Ergänzung der Begründung gemäß den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
Zu 2)
Der Rat beschließt
den beiliegenden Vertragsentwurf als städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB
zur 1. Änderung des Bebauungsplans N 10/2 -Hohe Sorge / Südwest-.
Zu 3)
Der Rat beschließt
den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans „1. Änderung des Bebauungsplans N
10/2 -Hohe Sorge / Südwest-“ mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung.
Der Vorsitzende stellt den Antrag von Mitglied Jansen, gemäß Vorlage zu beschließen, zur Abstimmung.