Mitglied Leypoldt erinnert daran, dass die entsprechende Beschilderung zur gegenseitigen Rücksichtnahme Fußfänger und Fahrradfahrer auf der Rheinpromenade noch angebracht werden muss. Der entsprechende Ortstermin für die Standorte zur Anbringung der Beschilderung hat bereits stattgefunden.

Die Verwaltung sagt Prüfung zu.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Bei den beiden Beschilderungen handelt es sich um Sonderanfertigungen, deren Erstellung länger dauert als die Erstellung regulärer Verkehrszeichen der StVO. Nach Rücksprache mit den Kommunalbetrieben würden die Schilder in Kürze geliefert, sodass mit einer zeitnahen Anbringung dieser gerechnet wird.