Sitzung: 07.05.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4, Enthaltungen: 2
Vorlage: 05 - 16 1845/2019
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung stellt fest, dass für das Bodendenkmal Deckungsgraben Zweiter
Weltkrieg die Voraussetzungen nach § 2 des Gesetzes zum Schutz und zu Pflege
der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) zum
Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler
erfüllt sind und beschließt die Unterschutzstellung entsprechend dem
Bodendenkmalblatt KLE 291.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Baars, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.