Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass für das Bodendenkmal Deckungsgraben Zweiter Weltkrieg die Voraussetzungen nach § 2 des Gesetzes zum Schutz und zu Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und beschließt die Unterschutzstellung entsprechend dem Bodendenkmalblatt KLE 291.

 


Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Baars, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.